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Verschwiegene Drogenabhängigkeit – Rechtsstreit um Schadensausgleich

München, den 27. März (v-u-f) Ein Mann aus Brandenburg hatte seiner Versicherung gegenüber verschwiegen, dass er einst drogenabhängig war. Als die Versicherungsgesellschaft aufgrund der unwahren Gesundheitsangaben vom Vertrag zurücktrat, zog er vor Gericht. Er klagte auf Leistung der Versicherungsgesellschaft. Das Oberlandesgericht Brandenburg urteilte jedoch daraufhin, der Kläger müsse zunächst beweisen, dass die Versicherungsgesellschaft den [...]

München, den 27. März (v-u-f) Ein Mann aus Brandenburg hatte seiner Versicherung gegenüber verschwiegen, dass er einst drogenabhängig war. Als die Versicherungsgesellschaft aufgrund der unwahren Gesundheitsangaben vom Vertrag zurücktrat, zog er vor Gericht. Er klagte auf Leistung der Versicherungsgesellschaft. Das Oberlandesgericht Brandenburg urteilte jedoch daraufhin, der Kläger müsse zunächst beweisen, dass die Versicherungsgesellschaft den Vertrag angenommen hätte, wenn er alle Fragen wahrheitsgemäß beantwortet hätte (Az.: 13 U 111/06).

Dieses Urteil zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, alle Fragen eines potenziellen Versicherungsvertrages wahrheitsgemäß auszufüllen. Ob für eine Krankenversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung – um bösen Überraschungen oder gar der Zahlungsverweigerung im Schadensfall vorzubeugen, wird dringend zur Sorgfalt geraten.