Es gibt Umstände, in denen die gesetzliche Rente zu einem erheblich verspäteten Zeitpunkt ausgezahlt wird. Für diese Fälle besteht die Möglichkeit, den nachgezahlten Betrag verzinsen zu lassen…
München, den 25. April (v-u-f) Es gibt Umstände, in denen die gesetzliche Rente zu einem erheblich verspäteten Zeitpunkt ausgezahlt wird. Für diese Fälle besteht die Möglichkeit, den nachgezahlten Betrag verzinsen zu lassen. Die so erworbenen Zinsen werden allerdings dann als zu versteuerndes Einkommen gerechnet. Da liegt die Frage nahe, worin der Vorteil dieser Verzinsung liegt. Denn immerhin sollen die Zinsen den Nachteil durch die verspätete Rentenleistung ausgleichen. Für solche Zinszahlungen gibt es leider keine Sonderregelungen. Es gibt jedoch einen Ermessungsspielraum, der dem jeweiligen Finanzamt durch das oberste Finanzgericht jüngst beigemessen wurde (VIII R 36/05). Darin kann diese Steuer, unter Berufung auf Billigkeitsgründe, in Einzelfällen erlassen werden.
