Der abgeschlossene Versicherungsvertrag sollte gründlich studiert werden, um möglichen Streitigkeiten im Schadensfall entgegen zu wirken..
München, den 30. April (v-u-f) Es ist allgemein bekannt, dass in nahezu allen Bereichen des täglichen Lebens Rechtstreitigkeiten aufkommen können. Um die oftmals enormen Kosten für Anwälte und Gerichtsprozesse nicht aus eigener Tasche zahlen zu müssen, sollte auf eine Rechtschutzversicherung nicht verzichtet werden. Je nach Versicherungsvertrag werden Umfang und Leistung für bestimmte Bereiche und Fälle festgelegt. Für den optimalen individuellen Versicherungsvertrag ist ein unabhängiger Vergleich daher sehr zu empfehlen. Der abgeschlossene Vertrag sollte gründlich studiert werden, um möglichen Streitigkeiten im Schadensfall entgegen zu wirken. Denn in einigen Fällen begegnen sich Versicherer und Versicherte vor Gericht, wenn es Zweifel gibt, wer welche Kosten übernehmen muss. Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts in Celle (8 U 179/06) legte beispielsweise fest, dass die Rechtsschutzversicherung – im konkreten Fall die des Vaters – eine Klage gegen die Hochschule unterstützen muss, von der ein Studienplatzbewerber aufgrund des nicht ausreichenden Notendurchschnitts und der ungenügenden Wartesemester abgelehnt wurde. Das Argument des Versicherers, die Erfolgschancen seien zu gering, ist laut Gericht nicht zulässig. Das Losverfahren der betreffenden Universität biete durchaus Chancen, die nicht zu gering seien. Der Studienplatzbewerber müsse lediglich nachweisen, dass das Studienplatzpotenzial in vergangenen Semestern nicht ausgeschöpft wurde.
