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Wenn ein Spaziergang mit dem Vierbeiner zum finanziellen Fiasko wird

Der Hund gilt als der beste Freund des Menschen. Doch Hunde folgen nicht selten ihren Instinkten…

München, den 12. Mai (v-u-f) Der Hund gilt als der beste Freund des Menschen. Doch Hunde folgen nicht selten ihren Instinkten und da kann eine Katze auf der gegenüberliegenden Straßenseite für einen sonst sanftmütigen Hund schon mal zum Objekt des Jagdtriebs werden. Doch was, wenn sich zwischen Jäger und Gejagtem eine befahrene Straße befindet? Ähnliche Szenen müssen sich wohl im Umkreis von Coburg abgespielt haben. Ein angeleinter Hund wurde von seinem Halter auf einem alltäglichen Spaziergang geführt, riss sich unvermittelt los und lief auf die Fahrbahn. Einem Autoeigentümer entstand mit diesem Ereignis ein finanzieller Schaden, weshalb er vor Gericht zog, um den Hundehalter auf Schadenersatz zu verklagen. Seiner Klage wurde – mit der Begründung, ein Autofahrer könne nicht damit rechnen, dass sich ein angeleinter Hund unvermittelt losreißt und auf die Fahrbahn stürmt – stattgegeben (LG Coburg Az.: 22O283/07). Der Schaden des Klägers, der sich auf satte 5.000 Euro bezifferte, muss also entweder aus eigener Tasche oder von einer Haftpflichtversicherung des Hundehalters übernommen werden.