Fußball ist Weltmeister und Deutschland ist im Fußballfieber. Denn es sind nur noch wenige Tage bis zur Europameisterschaft…
München, den 5. Juni (v-u-f) Fußball ist Weltmeister und Deutschland ist im Fußballfieber. Denn es sind nur noch wenige Tage bis zur Europameisterschaft. Der traditionsreiche Sport gilt zwar nicht als gefährlicher Extremsport, dennoch kommt es beim Fußballspielen immer wieder zu Unfällen. Besonders Bolzplätze sind dafür bekannt, dass ihre Beschaffenheit zu wünschen übrig lässt. Doch wer kommt für die finanziellen Folgen von Fußball-Unfällen auf Bolzplätzen auf?
Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts in Hamm (Az.:20 U 05/07) legte nun fest, dass Fußball-Unfälle auf dem Bolzplatz über eine Unfallversicherung abgedeckt sind. Im konkreten Fall war ein Mann, der mit seinem Sohn und Freunden am Kicken war, aufgrund einer Unebenheit des Bodens umgenickt, sodass er einen Fußwurzelriss erlitt. Diese Verletzung führte wiederum zu einer Thrombose, wodurch hohe Kosten entstanden. Da sich der Versicherer weigerte, für den Schaden aufzukommen, zog der Mann vor Gericht. Zwar wurde die Klage vom Landgericht Essen abgewiesen, mit der Begründung, der Kläger könne keinen Unfall im Sinne der Vertragsbedingungen nachweisen, doch in nächster Instanz bekam er Recht. Denn der Grund für das Umknicken lag im schlechten Zustand des Bolzplatzes, die für ihre Unebenheiten durchaus bekannt sind.
