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BdV Empfehlung: Mallorca-Police für Reisen ins europäische Ausland

Wer in einem Land der Europäischen Union ein Auto mietet, ist gut damit beraten, eine so genannte Mallorca-Police im Gepäck zu haben…

München, den 19. Juni (v-u-f) Wer in einem Land der Europäischen Union ein Auto mietet, ist gut damit beraten, eine so genannte Mallorca-Police im Gepäck zu haben. Diese gleicht Regulierungslücken aus, die durch Unterversicherungen im Ausland schon mal auftauchen können. Grund dafür sind die herkömmlichen Haftpflichtversicherungen, die bei Mietwagen-Angeboten zwar abgeschlossen werden müssen, deren Deckungssumme allerdings in vielen Fällen verhältnismäßig gering ausfällt. Vor allem bei größeren finanziellen Schäden, die bei Autounfällen schnell zusammenkommen, müssen Touristen die Regulierungslücke dann privat bezahlen.

Genau für solche Fälle kommt die Mallorca-Police auf. Die Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten, Lilo Blunk, riet in einer aktuellen Pressemitteilung: “Die sollte jeder Auslandsurlauber haben, wenn er sich im Gastland mit einem Mietwagen bewegt.” Doch auch bei diesen Policen sollte, laut Blunk, auf einige Punkte besonders geachtet werden: “Übrigens, müssen Sie diese Police nicht unbedingt neu abschließen. In vielen Kfz-Haftpflichtversicherungen für das eigene Auto ist sie bereits enthalten. Fragen Sie vor Urlaubsantritt nach. Haben Sie keine, wenden Sie sich entweder an Ihren Versicherer oder an einen Automobilclub.”

Ein Vorteil der Mallorca-Police ist, dass sie nicht nur für den Versicherungsnehmer gilt, sondern auch für Lebens- oder Ehepartner. Die maximale Laufzeit einer solchen Versicherung beträgt in der Regel eine Mietdauer von vier Wochen. Kommt es zum Schadensfall, ist zunächst der Versicherer des Mietwagens zur Teilzahlung verpflichtet. Sollte weiterhin eine Regulierungslücke bestehen, kommen heimische Kfz-Versicherer dafür auf. Doch auch hier gibt es Unterschiede in Sachen Deckungssumme.

Je nach Versicherer richten sich die Versicherungssummen entweder nach den Bestimmungen, die in Deutschland gesetzlich festgelegt sind – was unter Umständen zu unzureichenden Zahlungen führen kann – oder nach den Bestimmungen, die auch für das eigenen Fahrzeug gelten. Ein weiterer Tipp, den die BdV Vorsitzende einräumt betrifft den Fahrzeugtyp: “Achten Sie bei der Mallorca-Police darauf, dass diese sich meistens auf einen Pkw bezieht, aber ein Motorrad oder ein Campingfahrzeug nicht berücksichtigt”.