Endlich Ferien! Nichts wie weg, die Familie ins Auto gepackt und los geht’s gen Süden! Doch die Erholung kann schnell dahin sein…
München, den 31. Juli (v-u-f) Endlich Ferien! Nichts wie weg, die Familie ins Auto gepackt und los geht’s gen Süden! Doch die Erholung kann schnell dahin sein, wenn man nach einem Stadtbummel auf dem Parkplatz das Auto nicht mehr findet. Was ist zu tun, wenn das Auto im Ausland gestohlen wird? Nachdem die Polizei informiert wurde, die ein Protokoll aufnimmt, das später an die deutsche Polizei übergeben werden kann, sollte sofort auch die Kaskoversicherung informiert werden. Die Schadensmeldung muss bei der Versicherung aber nicht nur telefonisch sondern auch schriftlich als Fax, Mail oder Brief eingehen. Erst dann beginnt die Monatsfrist, die der Fahrer abwarten muss. Taucht der Wagen in dieser Zeit wieder auf, erhält der Eigentümer ihn zurück. Für die Rückholung des Fahrzeugs ins Heimatland ist dann aber nicht die Kaskoversicherung zuständig, sondern ein Kfz-Schutzbrief.
Nach der Monatsfrist erhält der Besitzer des gestohlenen Fahrzeugs den Neupreis oder den Wiederbeschaffungswert, je nach den gültigen Bedingungen seines Versicherungsvertrags. Auch die Rückfahrt des Fahrers und der Insassen ins Heimatland wird durch einen Schutzbrief abgedeckt. Den Geschädigten stehen dazu in der Regel 550 Euro zur Verfügung.
