Der negativ behaftete Begriff des Mietnomaden kommt nicht von ungefähr. Als solche werden Menschen bezeichnet, die von Wohnung zu Wohnung ziehen, keine Mietleistungen erbringen…
München, den 4. September (v-u-f) Der negativ behaftete Begriff des Mietnomaden kommt nicht von ungefähr. Als solche werden Menschen bezeichnet, die von Wohnung zu Wohnung ziehen, keine Mietleistungen – ganz zu schweigen von Kautionen – erbringen, sich nicht kündigen lassen und erst dann weiterziehen, wenn ein Titel gegen sie vorliegt und sie via Zwangsmaßnahme keine andere Wahl mehr haben. In vielen Fällen hinterlassen sie verwüstete, teils zerstörte Wohnungen zurück und der Vermieter steht vor einem finanziellen Schaden, der nicht selten die Zehntausend-Marke hinter sich gelassen hat.
Mietnomaden sind in der Regel auf den ersten Blick nicht erkennbar, weshalb die generelle Absicherung gegen solch albtraumähnliche Ereignisse fast unmöglich ist. Einer finanziellen Absicherung trägt nun eine Versicherung gegen Mietnomaden Rechnung, die über zwei Wege realisierbar ist.
Als Zusatz einer Gebäudeversicherung kann beispielsweise für einen Betrag, der etwa bei zwei Promille der Jahresmiete liegt, eine klassische Versicherungspolice erworben werden. Im Schadensfall erhält muss der Vermieter dann nicht mehr zahlen, als eine 20-prozentige Eigenbeteiligung des tatsächlich verursachten Schadens. Als Voraussetzungen für die Schadensregulierung muss allerdings sowohl eine offizielle Abmahnung gegen den Mietnomaden vorliegen, als auch ein gerichtlicher Titel.
Der zweite Weg führt über eine Factoringgesellschaft, die den Schaden unmittelbar ausgleicht und die Außenstände selbständig eintreibt. Der Preis für diese Absicherung beginnt ab zwei Prozent der jeweiligen Jahresmiete. Der Betreiber der Internetseite www.mietnomaden-versicherung.de Michael Kuhlmann vertreibt also ein Novum auf dem Versicherungsmarkt, das in Anbetracht der vermehrten Mietnomadenfälle vermutlich nur den Anfang darstellt.
