München, den 20.November (v-u-f) Die klassische Lebensversicherung profitiert von der Abgeltungssteuer. Seit 2005 gilt eine, durch das neue Gesetz nicht berührte, Regel: Wenn der Vertrag einer Lebensversicherung mindestens zwölf Jahre läuft, müssen Erträge im Alter nur zur Hälfte versteuert werden. Lebensversicherungen mit einer garantierten Verzinsung gewinnen, verglichen mit anderen Anlagen, durch die Abgeltungssteuer also an [...]
München, den 20.November (v-u-f) Die klassische Lebensversicherung profitiert von der Abgeltungssteuer. Seit 2005 gilt eine, durch das neue Gesetz nicht berührte, Regel: Wenn der Vertrag einer Lebensversicherung mindestens zwölf Jahre läuft, müssen Erträge im Alter nur zur Hälfte versteuert werden. Lebensversicherungen mit einer garantierten Verzinsung gewinnen, verglichen mit anderen Anlagen, durch die Abgeltungssteuer also an Attraktivität.
Der persönliche Steuersatz in der Einkommenssteuer ist maßgeblich für die Besteuerung der Erträge aus einer Lebensversicherung. Die Steuerlast bei der Lebenspolice ist niedriger als bei der neuen Abgeltungssteuer. Selbst beim Spitzensteuersatz, der bei einer Versteuerung im Rentenalter ohnehin seltener auftaucht, beträgt die Belastung nur 24 Prozent.
Wer seinen Vertrag vor 2005 abgeschlossen hat, muss sogar oft gar keine Steuern auf die Erträge zahlen. Auch in diesem Fall muss die Versicherung allerdings länger als 12 Jahre gehalten worden sein und der Versicherte muss mindestens 60 Jahre alt sein. Diese Regel soll verhindern, dass Lebensversicherungen als Steuersparmodell missbraucht werden.
