München, den 8. Dezember (v-u-f) Der 1. Dezember 2008 gehört mittlerweile zur Vergangenheit und somit ist auch die heiße Phase in der Kfz-Versicherung beendet worden. Günstiger fahren geht allerdings immer. Angesichts der harten Konkurrenz auf dem Versicherungsmarkt ist der Preiskampf unter den verschiedenen Anbietern enorm. Unser Versicherungsvergleich zeigt, dass die Tarif-Unterschiede in vielen Fällen die [...]
München, den 8. Dezember (v-u-f) Der 1. Dezember 2008 gehört mittlerweile zur Vergangenheit und somit ist auch die heiße Phase in der Kfz-Versicherung beendet worden. Günstiger fahren geht allerdings immer. Angesichts der harten Konkurrenz auf dem Versicherungsmarkt ist der Preiskampf unter den verschiedenen Anbietern enorm. Unser Versicherungsvergleich zeigt, dass die Tarif-Unterschiede in vielen Fällen die 100%-Marke übersteigen.
„Von den günstigen Angeboten darf man sich allerdings erst im nächsten Jahr wieder zunutze machen.“ Das denkt man, nur wenn man nichts von dem Sonderkündigungsrecht in der Kfz-Versicherung gehört hat. Bei einem Unfall, einer Beitragserhöhung oder bei einem Fahrzeugwechsel darf der Versicherte jederzeit seinen Anbieter wechseln. Hier gilt allerdings, dass man innerhalb einem Monat nach dem Eintritt des Kündigungsrechtes bei der Versicherung kündigen muss.
Viele Verbraucher kündigen erst in der letzten Minute, wenn es für die Post dann wiederum zu spät ist. Wenn Sie auch per Fax kündigen wollen, sollten sie dann wissen, dass das nicht immer zulässig ist. Sie sollten zuerst Ihren Vertrag gründlich lesen. Wenn dort Fax als mögliches Medium der Kündigung aufgelistet ist, dann dürfen Sie Ihr Schreiben auch faxen. Am besten fragen Sie bei der Versicherung persönlich nach. Eine ausdrückliche Bestätigung sichert es Ihnen ab, dass Sie auf der richtigen Seite sind. Bei der Kündigung per Fax sollten Sie unbedingt auf die Sendebestätigung abwarten. Somit haben Sie nämlich ein Dokument, mit dem Sie nachweisen können, dass Sie die Kündigung fristgemäß gesendet haben.
Auch wenn Sie Ihr Schreiben per Post zuschicken, sollten Sie das am besten per Einschreiben machen. In diesem Fall haben Sie auch eine Bestätigung, dass der Versicherer den Brief rechtzeitig in Empfang genommen hat. (v-u-f)
