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Die Hausratversicherung und der Wasserschaden

München, den 15. Januar (v-u-f) Was passiert, wenn die ganze Wohnung auf einmal im Wasser steht? Wenn Sie selbst nicht für den Wasserschaden verantwortlich sind, dann muss die Hausratversicherung einspringen. Doch hier wird es etwas kompliziert. Bevor Sie die Hausratversicherung einschalten, sollten Sie den genauen Grund für den Schaden feststellen. Wenn der Vermieter zum Beispiel [...]

München, den 15. Januar (v-u-f) Was passiert, wenn die ganze Wohnung auf einmal im Wasser steht? Wenn Sie selbst nicht für den Wasserschaden verantwortlich sind, dann muss die Hausratversicherung einspringen. Doch hier wird es etwas kompliziert. Bevor Sie die Hausratversicherung einschalten, sollten Sie den genauen Grund für den Schaden feststellen. Wenn der Vermieter zum Beispiel wichtige Wartungs- und Reparaturarbeiten nicht vorgenommen hat, muss er für den entstandenen Schaden aufkommen. Darüber hinaus ist er verpflichtet, dem Mieter eine Mietminderung zu gewähren. Sollte der Wasserschaden die gesamte Wohnung betroffen haben, muss der Mieter auch eine Ersatzwohnung zur Verfügung stellen.
Anders sieht es aber wenn die Wohnung, das Haus oder bestimmte Räume und Teile davon von Naturkatastrophen, wie etwas heftigem Regen, Hagel oder Sturm, beschädigt werden. Dann tritt meistens die eigene Hausratversicherung ein. Doch hier sollten die Kunden aufpassen – die Versicherung tritt bei Naturkatastrophen nur dann ein, wenn der Versicherte beim Vertragsabschluss die Klausel „Elementarschäden“ gewählt hat.
Etwas komplizierter ist es, wenn der Hausrat von einem Haushaltsgerät beschädigt wird, wie etwa von einer Waschmaschine. Dann müssen Sie umgehend den Hersteller darüber informieren. Wenn ein Defekt in der Maschine die Ursache für den Verlust ist, muss er dann einspringen und etwaige Verluste ersetzen. (v-u-f)