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Die private Krankenversicherung mit neuen Regeln

München, den 29. Januar (v-u-f) Von der Reform in dem Gesundheitssystem sind nicht nur die gesetzlichen Krankenkassen betroffen. Auch die privaten Anbieter der Gesundheitsvorsorge müssen sich an die neuen Regeln anpassen. Auch bei ihnen ist Konkurrenzkampf angesagt.
Eine der wichtigsten Neuerungen besagt zum Beispiel, dass die sog. Bestandskunden der privaten Versicherer – das sind die Kunden, [...]

München, den 29. Januar (v-u-f) Von der Reform in dem Gesundheitssystem sind nicht nur die gesetzlichen Krankenkassen betroffen. Auch die privaten Anbieter der Gesundheitsvorsorge müssen sich an die neuen Regeln anpassen. Auch bei ihnen ist Konkurrenzkampf angesagt.
Eine der wichtigsten Neuerungen besagt zum Beispiel, dass die sog. Bestandskunden der privaten Versicherer – das sind die Kunden, die auch vor 1. Januar 2009 Mitglieder einer privaten Gesellschaft waren – zu jeder Zeit ihren Anbieter wechseln dürfen. Dabei haben sie auch noch die Möglichkeit zumindest einen Teil ihrer Altersrückstellungen mitzunehmen. Somit werden sie attraktive Kunden für jede private Gesellschaft, denn Altersrückstellungen sind die finanziellen Sicherheiten, die jeder Versicherer bildet, um die höheren Krankheitskosten für ihre älteren Mitglieder finanzieren zu können.
Bei dem Wechsel von einem privaten zu einem anderen privaten Anbieter gibt es lediglich einige Regel, die beachtet werden müssen. So dürfen zum Beispiel Bestandskunden ihren Versicherer im ersten Halbjahr wechseln, also bis zum 30. Juni 2009. Danach können nur noch ältere Versicherte ab 55 die Wechselmöglichkeit in Anspruch nehmen.
Eine solche Möglichkeit besteht allerdings auch bei Bedürftigkeit. Wenn man in den Basistarif des eigenen Versicherers einsteigen will, so hat man Anspruch auf die Altersrückstellungen in voller Höhe.
Die Gesundheitsreform brachte auf jeden Fall eine Menge Unklarheiten in den Tarifen und Arbeitsprinzipien der deutschen Versicherer. Deshalb ist es umso wichtiger, dass sich jeder Kunde der privaten Krankenversicherung unabhängig beraten lässt. So zum Beispiel zum Stichwort „Altersrückstellungen“ – wann und in welcher Höhe darf der Versicherte sie mitnehmen? (v-u-f)