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Bei der Kfz-Versicherung ist Ehrlichkeit angesagt

München, den 18. März (v-u-f) Bei der Kfz-Versicherung ist Ehrlichkeit sehr hoch geschätzt – das weiß inzwischen jeder Autofahrer in Deutschland. Wenn man falsche Angaben macht, riskiert man sehr hohe Geldstrafen und eine extrem ungünstige Einstufung in der Schadenfreiheitsklasse. Das trifft unter anderem auch dann zu, wenn man beim Abschluss der Kfz-Versicherung eine niedrigere Laufleistung [...]

München, den 18. März (v-u-f) Bei der Kfz-Versicherung ist Ehrlichkeit sehr hoch geschätzt – das weiß inzwischen jeder Autofahrer in Deutschland. Wenn man falsche Angaben macht, riskiert man sehr hohe Geldstrafen und eine extrem ungünstige Einstufung in der Schadenfreiheitsklasse. Das trifft unter anderem auch dann zu, wenn man beim Abschluss der Kfz-Versicherung eine niedrigere Laufleistung geringer angibt. Das machen zwar viele Fahrzeugbesitzer mit dem Ziel, die Versicherungsprämien so niedrig wie möglich zu halten.
Doch aufgepasst! Bevor man solche Angaben macht, die der Realität nicht entsprechen, müsste man aufs Kleingedruckte im Vertrag aufpassen. Dort sind nämlich alle Strafen aufgelistet, die bei falschen Angaben vorgesehen sind. Diese sind bei den einzelnen Versicherern ganz unterschiedlich. Während manche nur eine Herabstufung in die vorige Schadenfreiheitsklasse vorsehen, drohen andere auch mit fetten Geldstrafen. Diese können sogar bei 500 Euro liegen, wie ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Heidenheim (AZ: 8 C 711/08) klar macht.
Eine pauschale Vertragsstrafe in der Höhe von 500 Euro ist nicht unverhältnismäßig, meinen die Richter. Das liegt daran, dass die Strafe deutlich über der Prämiendifferenz zur nächsten Kilometerklasse liege, um klare Signale den unfairen Fahrern zu geben. (v-u-f)