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Rechtsschutzversicherung – pro und contra

München, den 24. März (v-u-f) Die Rechtsschutzpolice gehört zweifelsohne zu den wichtigsten Absicherungen. Das ist die allgemeine Meinung der Versicherungsexperten, doch trifft sie wirklich für alle Bürger zu? Das fragen sich immer Leute, die von den aggressiven Werbekampagnen geschockt sind. Tatsache ist, dass hierzulande immer mehr Gerichtsprozesse geführt werden. Wenn ein Gerichtsstreit verloren ist, muss [...]

München, den 24. März (v-u-f) Die Rechtsschutzpolice gehört zweifelsohne zu den wichtigsten Absicherungen. Das ist die allgemeine Meinung der Versicherungsexperten, doch trifft sie wirklich für alle Bürger zu? Das fragen sich immer Leute, die von den aggressiven Werbekampagnen geschockt sind. Tatsache ist, dass hierzulande immer mehr Gerichtsprozesse geführt werden. Wenn ein Gerichtsstreit verloren ist, muss man für die Gerichtskosten und die eventuelle Geldstrafe aufkommen. Immer mehr Versicherungskunden beklagen sich aber, dass sie jahrelang für eine Rechtsschutzversicherung zahlen, noch nie aber Gebrauch davon gemacht haben. Sie sind der Meinung, dass s sie sich das Geld locker hätten ersparen können. Deshalb ist es wichtig, dass man genau die persönliche Situation analysiert. Wichtig zu wissen ist, dass Verkehrsstreitigkeiten oft im Gericht landen. Dabei kann die Rechtsschutzversicherung schon helfen. Auch Streitigkeiten mit der Versicherung können oft zu einem Gerichtsprozess führen, der kräftig zur Buche schlagen könnte.
Eine Versicherung abzuschließen, brauchen sie während einem laufenden Gerichtsstreit nicht. Die Rechtsschutzversicherung wird erst drei Monate nach dem Abschluss wirksam und kann für laufende Gerichtsprozesse nicht herangezogen werden. Eine einzige Ausnahme hierzu stellen Fälle aus dem Verkehrsrecht. Da Verkehrsunfälle unvorhersehbar sind, deckt die Rechtsschutzversicherung Streitigkeiten aus diesem Bereich ab dem ersten Tag nach dem Abschluss ab. Ein weiterer sehr wichtiger Punkt ist, dass sich die Rechtsschutzversicherung auf den Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin, den Ehegatten/die Ehegattin und deren Kinder bezieht, sowie alle weiteren Personen, die mit Zustimmung des Versicherungsnehmers in dem Versicherungsvertrag eingetragen sind. (v-u-f)