München, den 23. April (v-u-f) Mit den ersten Sonnenstrahlen im Frühling verstärkt sich auch der Wille, den Körper in eine bessere Form zu bringen. Das Fitnessstudio wird zu einem beliebten Treffpunkt von vielen körperbewussten Menschen. Doch aufgepasst: Gerade im Fitnessstudio können viele Unfälle passieren, die zu schweren Körperverletzungen führen. Das ist vor allem dann der [...]
München, den 23. April (v-u-f) Mit den ersten Sonnenstrahlen im Frühling verstärkt sich auch der Wille, den Körper in eine bessere Form zu bringen. Das Fitnessstudio wird zu einem beliebten Treffpunkt von vielen körperbewussten Menschen. Doch aufgepasst: Gerade im Fitnessstudio können viele Unfälle passieren, die zu schweren Körperverletzungen führen. Das ist vor allem dann der Fall, wenn sich die Amateur-Sportler nicht ausreichend mit der Bedienung der Trainingsmaschinen auskennen. Aus einem aktuellen Urteil des Oberlandesgericht Oldenburg geht nun auch hervor, dass wer eigenmächtig Fitnessgeräte benutzt, ohne dafür von dem Betreiber der Sporteinrichtung eingewiesen worden ist, bei einem Unfall keinen Schadenersatz oder Schmerzensgeld von der Versicherung verlangen darf (Oberlandesgericht Oldenburg, Az. 6 U 212/08).
Im konkreten Fall hat sich eine Frau im Rahmen einer ärztlich verordneten krankengymnastischen Behandlung an einem Training beteiligt. Außerhalb des vorgeschriebenen Trainingsablaufs wollte die Frau auch das zur Verfügung gestellte Laufband benutzen, für dessen Benutzung sie keinerlei Anweisungen von dem Betreiber der Fitnesseinrichtung bekommen hat. Das Ergebnis ist ein Absturz und eine gequetschte linke Hand.
Laut den Richtern hat dabei der Betreiber des Studios die Rechte der Nutzerin nicht verletzt. Er sei nicht dazu verpflichtet, die Nutzungsweise von Geräten zu erklären, die nicht auf dem Trainingsplan stehen. Deshalb ist der Antrag auf einen Schadenersatz oder Schmerzensgeld von dem Fitnessstudio unbegründet. Versicherungsexperten sehen hier die private Unfallversicherung als einzige Möglichkeit, die Kosten für die Behandlung und die aus dem Unfall resultierende Berufsunfähigkeit erstattet zu bekommen.
