München, den 29. April (v-u-f) Deutschland ist im Abwrackfieber, soviel steht fest. Doch während die Wartezeiten auf begehrte Neu- oder Jahreswagen tendenziell in die Länge ziehen, kann man auch auf dem Gebrauchtwagenmarkt so manches Schnäppchen schlagen. Allerdings gilt es auch dabei einiges zu beachten, vor allem, wenn es um die Übertragung des Versicherungsschutzes geht. Wie [...]
München, den 29. April (v-u-f) Deutschland ist im Abwrackfieber, soviel steht fest. Doch während die Wartezeiten auf begehrte Neu- oder Jahreswagen tendenziell in die Länge ziehen, kann man auch auf dem Gebrauchtwagenmarkt so manches Schnäppchen schlagen. Allerdings gilt es auch dabei einiges zu beachten, vor allem, wenn es um die Übertragung des Versicherungsschutzes geht. Wie so oft steckt nämlich auch hier der Teufel im Detail.
Grundsätzlich werden Kfz-Haftpflichtversicherungen bei privaten Gebrauchtwagenkäufen übernommen. Die neuen Besitzer können sich sodann für eine neue Police entscheiden, die sie bei der Zulassungsstelle ummelden müssen. Wichtig ist hierbei, dass die Verantwortung – den Versicherungsschutz dauerhaft zu gewähren – beim Besitzer liegt.
Um nicht die Stilllegung des neuen Wagens zu riskieren, empfehlen Verbraucherschützer den Erwerb des Wagens stets mit einem Musterkaufvertrag zu besiegeln. Diese enthalten in der Regel nicht nur einen Veräußerungspassus sondern auch eine Klausel zum Thema Versicherungsschutz. Hierbei kann man sich entschieden, ob man die alte Police des Vorbesitzers übernimmt oder kündigen möchte. Die unkomplizierte Variante besteht sicherlich in der Übernahme der Vorgängerpolice, wonach sich der Versicherer von selbst an den Folgebesitzer wendet, um die anfallenden Versicherungsbeiträge zu ermitteln.
Wer sich gegen die alte Police entscheidet und es dann aber versäumt, einen anderen Tarif abzuschließen, hat das Nachsehen. Denn ohne Versicherungsschutz wird das Fahrzeug im Handumdrehen aus dem Verkehr genommen. Deshalb sollte zunächst unbedingt überprüft werden, ob Versicherungsschutz besteht. Und dann sollte von einem Musterkaufvertrag Gebrauch gemacht werden, den es bei Kfz-Versicherern gibt.
