München, den 5. Mai (v-u-f) Ganz gleich, ob am 1. Mai eines jeden Jahres Walpurgisnacht gefeiert wird oder der Tag der Arbeit, am Ende des Tages bleiben in vielen deutschen Städten die Folgen einer Krawall-Welle. So richtig scheint eigentlich niemand definieren zu können, wogegen sich die Aggressionen richten. Was bleibt, sind jede Menge Schäden. Während [...]
München, den 5. Mai (v-u-f) Ganz gleich, ob am 1. Mai eines jeden Jahres Walpurgisnacht gefeiert wird oder der Tag der Arbeit, am Ende des Tages bleiben in vielen deutschen Städten die Folgen einer Krawall-Welle. So richtig scheint eigentlich niemand definieren zu können, wogegen sich die Aggressionen richten. Was bleibt, sind jede Menge Schäden. Während es teilweise noch moderat ausfällt, indem Toilettenpapier mittels Rasierschaum an so manchem Auto klebt, müssen zahlreiche Geschädigte mit kaputten Scheiben und völlig demolierten Karossen zurechtkommen. Sofort stellt sich die Frage, wer die finanziellen Folgen übernimmt.
Katrin Rüter de Escobar vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erklärte in diesem Zusammenhang: „Bei Geschäften sind in der Gebäudeversicherung in der Regel auch Glasschäden abgesichert, auch bei Vandalismus.“ Für Privatpersonen stelle sich die Lage jedoch häufig anders dar. Je nach Versicherungsvertrag könne die Voraussetzung für einen Schadensausgleich – etwa nach einem Glasschaden – ein Sturm sein. Deshalb empfiehlt die Versicherungsexpertin: „Im Einzelfall muss jeder in seinem Versicherungsvertrag nachschauen.“
Wenn es allerdings nur um Schäden am eigenen Fahrzeug geht, greift laut Rüter de Escobar eine einfache Regel: „Bei Vollkasko zahlt die Versicherung, bei Teilkasko nicht“, sofern der Schaden durch Vandalismus zustande gekommen ist. Ein Blick in die Vertragsbedingungen sollte allerdings auch hier nicht vergessen werden. Denn trotz Faustregel können sich die Konditionen von Police zu Police unterscheiden. Da die Schäden, die im Zuge des 1. Mai-Feiertags entstehen, in Berlin in der Regel besonders schwer ausfallen, wurden einige Vandalismusopfer vom Land entschädigt. Dieser Schadensausgleich ist jedoch nicht die Regel, da in solchen Fällen kein Anspruch erhoben werden kann. Wer künftig vorsorgen will, sollte zumindest für diese Tage seinen Wagen außerhalb der Stadt parkieren, denn auf dem Land sind solche ‚mehr oder minder politischen’ Ausschreitungen derzeit eher unwahrscheinlich. (v-u-f)
