News

Versichrungen und Finanzen News

Im Praktikum (un)geschützt

München, den 15. Mai (v-u-f) Verschiedene Praktiken machen gerade die Runde. Erfahrung ist alles und große und kleine Unternehmen profitieren von dem Eifer der ganz jungen Spezialisten. Sie arbeiten schließlich viel für wenig Geld und das ist eine Rechnung, die jeder Manager gerne sieht. Doch mit den Versicherungen kann es problematisch werden. So geht zum [...]

München, den 15. Mai (v-u-f) Verschiedene Praktiken machen gerade die Runde. Erfahrung ist alles und große und kleine Unternehmen profitieren von dem Eifer der ganz jungen Spezialisten. Sie arbeiten schließlich viel für wenig Geld und das ist eine Rechnung, die jeder Manager gerne sieht. Doch mit den Versicherungen kann es problematisch werden. So geht zum Beispiel aus einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz hervor, dass Praktikanten nicht immer von der gesetzlichen Unfallversicherung geschützt sind.
Das Problem liegt in dem Status der jungen Spezialisten. Den Richtern zufolge können sie nicht als Arbeitnehmer betrachtet werden, die im Interesse des Betriebes tätig sind. Aus diesem Grund haftet bei einem Unfall allein der Arbeitgeber nach allgemein zivilrechtlichen Grundsätzen für Vorsatz und Fahrlässigkeit (Az.: 8 U 397/07).
Im konkreten Fall wurde eine Praktikantin im Kindergarten von einem zusammenfallenden Holzgestell schwer verletzt. Sie verlangte von ihrem Arbeitgeber Schadensersatz, der wiederum auf die gesetzliche Unfallversicherung verwies. Das OLG Koblenz fand aber keinen Grund zum Einschalten des gesetzlichen Schutzes. Das Praktikum sei als „Schulveranstaltung“ zu bewerten, beschlossen die Richter. Ausgerechnet solche Veranstaltungen werden von der gesetzlichen Unfallversicherung nicht abgedeckt.
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da der Bundesgerichtshof eine Revision zugelassen hat. (v-u-f)