München, den 28. Mai (v-u-f) Ab 2010 wird jeder Bundesbürger von einer einfachen und klaren Regel profitieren können und zwar: jeder Steuerzahler wird die Beiträge für die Krankenversicherung von seinen Steuern absetzen können. Gleichzeitig wird auch die Grenze der Beiträge, die geltend gemacht werden können, angehoben. Für Arbeitnehmer steigt der Höchstbeitrag der sonstigen Vorsorgeaufwendungen von [...]
München, den 28. Mai (v-u-f) Ab 2010 wird jeder Bundesbürger von einer einfachen und klaren Regel profitieren können und zwar: jeder Steuerzahler wird die Beiträge für die Krankenversicherung von seinen Steuern absetzen können. Gleichzeitig wird auch die Grenze der Beiträge, die geltend gemacht werden können, angehoben. Für Arbeitnehmer steigt der Höchstbeitrag der sonstigen Vorsorgeaufwendungen von 1500 auf 1900 Euro, für Selbständige von 2400 Euro auf 2800 Euro.
Diejenigen, deren Ausgaben für die Krankenversicherung unter den angegebenen Höchstsätzen liegen, dürfen auch die Beiträge für Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung in die Steuererklärung eintragen. Das sind die aktuellen Ergebnisse aus einer Diskussionsrunde in der großen Koalition, wie der Frankfurter Rundschau vor kurzem mitteilte.
Die Politiker haben auch klar gemacht, dass diejenigen, die die Höchstbeiträge für die Krankenversicherung steuermindernd geltend gemacht haben, werden weitere Versicherungsbeiträge steuerlich nicht absetzen können.
Das Ziel der regierenden Koalition, wie die Zeitung klar macht, ist Geringverdiener zu entlasten. Von den neuen Regeln werden vor allem Großfamilien mit vielen Kindern profitieren können. Laut Finanzexperten werden die neuen Beitragsgrenzen dem Staat Milliarden Euro an Steuergeld kosten. (v-u-f)
