München, den 17. Juni (v-u-f) In der privaten Unfallversicherung gibt es eine Reihe von Regeln, die man unbedingt beachten sollte, wenn man keine Probleme bei der Schadensregulierung haben will. Bei einem aktuellen Fall kam es zu einer schweren gerichtlichen Entscheidung. Dabei verletzte sich ein Maurer beim Tragen eines 40 Kilo schweren Sackes mit Zement. Bei [...]
München, den 17. Juni (v-u-f) In der privaten Unfallversicherung gibt es eine Reihe von Regeln, die man unbedingt beachten sollte, wenn man keine Probleme bei der Schadensregulierung haben will. Bei einem aktuellen Fall kam es zu einer schweren gerichtlichen Entscheidung. Dabei verletzte sich ein Maurer beim Tragen eines 40 Kilo schweren Sackes mit Zement. Bei einem falschen Schritt kam er ins Straucheln und zog sich dabei einen Bandscheibenschaden zu. Er verlangte einen Schadenersatz von der Unfallversicherung.
Die erste Instanz – das Oberlandesgericht Schleswig, gab ihm Recht. Den Richtern zufolge handele es sich dabei eindeutig um einen Fall für die Unfallversicherung. Diese brachte den Fall aber auch vor das Bundesgerichtshof (Az: IV ZR 6/08), der die Sache ganz anders sah.
Die Richter haben auch hier anerkannt, dass es sich bei dem Sturz um einen Unfall handele, doch haben sie sich auch gefragt, ob er auch die Ursache für den Bandscheibenschaden gewesen sei. Das Oberlandesgericht Schleswig muss sich nun mit dem Fall noch einmal beschäftigen. Es soll eben feststellen, in wie fern der Absturz der Grund für die Verletzung ist. (v-u-f)
