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Rürup-Rente empfiehlt sich für Freiberufler und Selbständige

München, den 18. Juni (v-u-f) Als Selbstständiger oder Freiberufler arbeitstätig zu sein, ist eigentlich eine heikle Sache. Auf der einen Seite genießt man eine unbegrenzte Freiheit – man kann seinen Arbeitstag völlig frei und für sich alleine gestalten, auf der anderen muss man sich auch ganz alleine um alles kümmern – Buchhaltung, Versicherungen, Steuer und [...]

München, den 18. Juni (v-u-f) Als Selbstständiger oder Freiberufler arbeitstätig zu sein, ist eigentlich eine heikle Sache. Auf der einen Seite genießt man eine unbegrenzte Freiheit – man kann seinen Arbeitstag völlig frei und für sich alleine gestalten, auf der anderen muss man sich auch ganz alleine um alles kümmern – Buchhaltung, Versicherungen, Steuer und Kredite. Ein weiterer Vorteil des Selbstständig-Seins, der ganz schnell zu einem Nachteil werden kann, ist die Wahlfreiheit, die man bei der Altersvorsorge genießt. Ein Selbstständiger ist gesetzlich nicht dazu verpflichtet, Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Gleichzeitig ist aber Altersvorsorge eine der wichtigsten Versicherungen heutzutage.
Freiberufler und Selbstständige können sich freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung anmelden, um später einen Anspruch auf gesetzliche Rente zu haben. Dazu müssen sie das Formular V060 unter www.deutsche-rentenversicherung.de ausfüllen. Beachten sollten Sie, dass nur wer mindestens 60 Monate regelmäßig Beiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung eingezahlt hat, einen Anspruch auf gesetzliche Hilfe im Alter hat.
Doch die gesetzliche Rente gilt längst nicht mehr als ausreichend. Neue Studien zeigen, dass im Jahr 2030 jeder Arbeitnehmer symbolisch für einen Rentner sorgen wird. Die gesetzliche Altersvorsorge wird deshalb völlig unzureichend sein und die private Rentenversicherung wird sich als ein absolutes Muss entpuppen. Eine der empfehlenswerten Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge für Freiberufler und Selbstständige ist natürlich die Rürup-Rente. Bei dieser bekommt der Versicherte eine staatliche Förderung, die steuerfrei ist. Zum jetzigen Zeitpunkt werden nur 58% der ausgezahlten Rürup-Rente besteuert. Dieser Prozentsatz wird aber in den nächsten Jahren angehoben und wird im Jahr 2040 100% erreichen. Und trotzdem sind Freiberufler immer noch mit der Rürup-Rente bestens beraten. Inklusive aller möglichen Abzüge und des steuerfreien Existenzminimums ließen sich sogar im Jahr 2040 mehr als 13000 Euro im Jahr steuerfrei auszahlen. (v-u-f)