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Elektronische Versicherungskarte sorgt um Wirbel

München, den 22. Juni (v-u-f) Haben Sie schon von der neuen elektronischen Gesundheitskarte gehört? Wahrscheinlich nicht, das macht aber auch nichts. Es kann sein, dass Sie in den nächsten Tagen einen Brief von Ihrer Krankenkasse bekommen, in dem Sie gründlich darüber informiert werden und auch noch vorgewarnt, dass, wenn Sie Ihrem Versicherer nicht bald ein [...]

München, den 22. Juni (v-u-f) Haben Sie schon von der neuen elektronischen Gesundheitskarte gehört? Wahrscheinlich nicht, das macht aber auch nichts. Es kann sein, dass Sie in den nächsten Tagen einen Brief von Ihrer Krankenkasse bekommen, in dem Sie gründlich darüber informiert werden und auch noch vorgewarnt, dass, wenn Sie Ihrem Versicherer nicht bald ein passendes Passfoto schicken, Sie Ihren Gesundheitsschutz verlieren können.
Die neue elektronische Gesundheitskarte befindet sich immer noch in einer Testphase. Erst im Oktober 2009 wird sie von den ersten Patienten in einem zunächst nur örtlich begrenzten Probelauf eingesetzt. In diesem Schritt unterscheidet sich das neue Versicherungsplastik von dem alten in nur einem Punkt – es enthält das Passbild des Versicherten. Der Plan sieht aber ganz andere Sachen vor. Die elektronische Versicherungskarte soll eine Reihe von wertvollen Informationen liefern – neben Name und Adresse der versicherten Person und Gültigkeitsdatum der Versichertenkarte, auch noch eine Statistik über bisher durchgeführte Untersuchungen, Vorerkrankungen und verschriebene Medikamente.
Doch so einfach ist alles nicht. Noch bevor ihrer offiziellen Premiere sorgt die elektronische Versicherungskarte um Wirbel. Kritisiert wird vor allem der Identifikationsanspruch. Im fünften Sozialgesetzbuch ist es festgelegt, dass jede elektronische Gesundheitskarte ein Lichtbild enthalten muss. Der Spitzenverband der Krankenkassen sieht aber wenig Sinn in dieser Regulierung: „Eine Verpflichtung zur Identitätsfeststellung des Versicherten bei Beantragung der elektronischen Gesundheitskarte gibt es allerdings nicht“. Bei Beantragung der Karte wird die Identität des Versicherten gerade nicht bescheinigt. Bei Zweifel sollte der Arzt später trotzdem einen Personalausweis verlangen.
Der Grundgedanke des Gesundheitsministeriums ist allerdings, das ganze Gesundheitssystem dadurch zu reformieren. Die elektronische Gesundheitskarte soll alles schneller, effizienter und billiger machen. Unnötige Untersuchungen werden dem Patienten und seiner Kasse erspart und auch Besuche bei Fachspezialisten, die bereits durchgeführt worden sind, sollen nicht noch einmal wiederholt werden. Ob die Pläne der Gesundheitsministerin Schmidt in Erfüllung gehen, lässt sich noch abwarten. (v-u-f)