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Ryanair verliert Gerichtsprozess

München, den 26. Juni (v-u-f) Ryanair hat es diesmal nicht geschafft. Der Billigflieger darf keine Extra-Gebühren bei Zahlungen mit Kreditkarte erheben. Flugreisende dürfen generell nicht gezwungen werden, mehr für Internetbuchungen zu bezahlen. Das gilt insbesondere dann, wenn die Kreditkartenzahlung immer noch keine kostenlose Alternative auf dem Markt hat. So lautet das Urteil des Berliner Kammergerichts gegen den größten Billigflieger europaweit.
Zu dem Gerichtsprozess kam es nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands, wie vor kurzem die online Ausgabe der Zeitschrift Spiegel mitteilte. Die Verbraucherschützer verwiesen auf die Tatsache, dass Ryanair besonders hohe Zusatzgebühren bei online-Buchungen abkassiert. Bei Zahlungen mit Kreditkarte betragen diese 4 Euro pro Person und einfachem Flug. Wenn der Flug mit einer EC-Karte bezahlt wird, sinkt die Gebühr auf 1,50 Euro. Das sei aber nicht in Ordnung, meinen die Richter. Auf der einen Seite haben die Kunden keine Alternative, bei der die Zahlung kostenlos erfolgen kann. Auf der anderen bekommt der Kunde keine Gegenleistung für sein Geld.
Ein Sprecher der Fluggesellschaft bestätigte, dass Ryanair eine Berufung gegen das Urteil einlegen wird. Eine kostenlose Zahlungsmöglichkeit gäbe es dem Sprecher zufolge doch auf der Internet-Seite des Unternehmens. Bei Zahlungen mit Visa electron werden tatsächlich keine Gebühren erhoben, betonte er. (v-u-f)