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14 Milliarden für die elektronische Gesundheitskarte?

München, den 21. Juli (v-u-f) Die Gesundheitskarte, die gerade als Panazee für alle Probleme des Gesundheitssystems promotet wird, entpuppt sich als ein äußerst umstrittenes Projekt. Vor kurzem kündigte auch die private Krankenversicherung an, dass sie aus dem Konzept aussteigen will. Der Grund: Die Kosten sind unüberschaubar und sollten die geplanten Milliarden um einige Hundert Prozent [...]

München, den 21. Juli (v-u-f) Die Gesundheitskarte, die gerade als Panazee für alle Probleme des Gesundheitssystems promotet wird, entpuppt sich als ein äußerst umstrittenes Projekt. Vor kurzem kündigte auch die private Krankenversicherung an, dass sie aus dem Konzept aussteigen will. Der Grund: Die Kosten sind unüberschaubar und sollten die geplanten Milliarden um einige Hundert Prozent übersteigen, wie vor kurzem der Verband der Privaten Krankenversicherung klar machte.
Die ursprünglichen Kalkulationen gingen von 1,4 Milliarden Euro Ausgaben für die elektronische Gesundheitskarte aus. Doch erweist sich diese Summe als absolut unrealistisch. Inzwischen gehen private sowie gesetzliche Versicherer von einem Betrag von 5 Milliarden Euro aus, wobei dieser leicht auf rund 14 Milliarden Euro steigen kann. Das Projekt „elektronische Gesundheitskarte“ soll ausschließlich von den Beiträgen der Versicherten finanziert werden. Die Experten sind der Meinung, dass die Karte erst in acht bis zehn Jahren zu 100% funktionsfähig sein würde, wie vor kurzem das ARD-Magazin „Monitor“ berichtete.
Der Direktor des Verbands der privaten Krankenversicherer Volker Leienbach betonte zwar die deutlichen Vorteile einer elektronischen Gesundheitskarte für Patienten und Ärzte gleichwohl, die Mitglieder seines Verbandes würden aber wegen ungeklärten Finanzierungsfragen aussteigen. Ein besonders heikler Punkt für Leienbach sei die Tatsache, dass Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Kliniken bislang nicht verpflichtet seien, die Karte auch von Privatpatienten anzunehmen. „Damit hängt der Erfolg der Karte einzig vom guten Willen der Leistungsbringer ab“, so Leienbach. Die Kosten könnten unter diesen Umständen nicht begründet werden, meint der Versicherungsexperte. (v-u-f)