München, den 24. Juli (v-u-f) Urlaub ist natürlich etwas sehr Schönes – man träumt das ganze Jahr davon und wenn er endlich kommt, möchte man natürlich, dass alles perfekt und entspannt funktioniert. Es gibt kaum was Schöneres, wenn man in den Urlaub mit dem eigenen Auto fährt – das gewährt eine tolle Freiheit. Doch was [...]
München, den 24. Juli (v-u-f) Urlaub ist natürlich etwas sehr Schönes – man träumt das ganze Jahr davon und wenn er endlich kommt, möchte man natürlich, dass alles perfekt und entspannt funktioniert. Es gibt kaum was Schöneres, wenn man in den Urlaub mit dem eigenen Auto fährt – das gewährt eine tolle Freiheit. Doch was ist wenn ein Autounfall im Ausland passiert? Versicherungsexperten sind der Meinung, dass insbesondere bei einem Blechschaden der schöne Urlaub schnell zu einer traumatischen Katastrophe werden kann.
Die Probleme resultieren oft daraus, dass im Ausland meistens völlig unterschiedliches Versicherungsrecht herrscht. So ist zum Beispiel in Deutschland jeder Fahrer dazu verpflichtet, bei einem selbstverschuldeten Unfall dem Unfallgegner den Regulierungsbeauftragter zu nennen. An diesen soll sich das Unfallopfer wenden, um seinen Schaden weiter zu regulieren. Doch in vielen europäischen Ländern gilt diese Regel nicht und viele Fahrer können den Regulierungsbeauftragten nicht sofort nennen, wie die Versicherungsexperten klar machen.
In solchen Situationen kann man eigentlich nicht viel machen. Eine Möglichkeit ist, sich an den Zentralnotruf der Autoversicherer zu wenden. Wenn der Sachverhalt des Unfalls nicht mit Genauigkeit festgestellt werden kann, so endet der Kasus unbedingt in einem Gerichtssaal. Für solche Situationen ist eine Rechtsschutzversicherung besonders empfehlenswert. Einen eigenständigen Rechtsschutz ist aus dem Grund empfehlenswert, weil Gerichts- und Anwaltskosten nicht von allen Kfz-Haftpflichtversicherungen im Ausland abgedeckt werden. Mit einer Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht sichert man sich einen entspannten Urlaub. (v-u-f)
