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Bei Rechtsstreit immer den Versicherer fragen

München, den 16. September (v-u-f) Die Rechtsschutzversicherung gehört inzwischen zweifelsohne zu den wichtigsten Policen, die eigentlich jeder haben sollte. Vor allem in Zeiten der finanziellen Krisen, bei denen viele Menschen ihren Job verlieren, ist es besonders wichtig, dass man eventuelle Gerichtskosten bei einem Streit mit dem Arbeitgeber durch eine Rechtsschutzversicherung absichert. Doch, wie bei allen [...]

München, den 16. September (v-u-f) Die Rechtsschutzversicherung gehört inzwischen zweifelsohne zu den wichtigsten Policen, die eigentlich jeder haben sollte. Vor allem in Zeiten der finanziellen Krisen, bei denen viele Menschen ihren Job verlieren, ist es besonders wichtig, dass man eventuelle Gerichtskosten bei einem Streit mit dem Arbeitgeber durch eine Rechtsschutzversicherung absichert. Doch, wie bei allen anderen Versicherungen, gibt es auch bei der Rechtsschutzpolice einige Besonderheiten, die man beachten muss.
Die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift „Finanztest“ weist zum Beispiel darauf hin, dass wer bei einer Kündigung einen Rechtsanwalt einschaltet und dafür die Kosten bei seiner Versicherung geltend machen will, soll den Antrag an den Anwalt sorgfältig formulieren. Das liegt daran, dass einige Rechtsschutzversicherer nur dann die vollen Anwaltskosten bei einer umstrittenen Kündigung zurückerstatten, wenn der Versicherungsnehmer den Anwalt mit der sofortigen Klage beauftragt. Viele Versicherte verlangen von ihren Anwälten, dass sie den Streit zuerst außergerichtlich regeln. Wenn das der Fall ist, kann sich die Versicherung weigern, einen Teil der Gerichtskosten abzudecken, wie die Experten der Stiftung Warentest klar machen.
Diese komplizierte Schadensabwicklung hat natürlich ihre Gründe. Bei einer sofortigen Klage muss die Versicherung mit deutlich weniger Kosten rechnen. Damit man solche Probleme vermeidet, sollte der Versicherte zuerst die Kostenfragen mit seinem Versicherungsunternehmen klären, rät die Stiftung Warentest. (v-u-f)