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Die Spuren sind wichtig für eine unproblematische Schadensabwicklung in der Hausratversicherung

München, den 17. September (v-u-f) Schäden am Hausrat werden bekanntlich durch die Hausratversicherung abgedeckt. Die Police springt allerdings nur in bestimmten Fällen ein, unter anderem wenn der Hausrat durch Einbruchdiebstahl, Feuer, Hagel und Sturm beschädigt wird. Die Hausratversicherung stellt dabei nicht nur einen wichtigen Schutz dar, sondern gehört auch zu den kompliziertesten Produkten auf dem [...]

München, den 17. September (v-u-f) Schäden am Hausrat werden bekanntlich durch die Hausratversicherung abgedeckt. Die Police springt allerdings nur in bestimmten Fällen ein, unter anderem wenn der Hausrat durch Einbruchdiebstahl, Feuer, Hagel und Sturm beschädigt wird. Die Hausratversicherung stellt dabei nicht nur einen wichtigen Schutz dar, sondern gehört auch zu den kompliziertesten Produkten auf dem Versicherungsmarkt. Verschiedene Gerichtsurteile regulieren immer wieder Einzelheiten zu der genauen Schadensabwicklung in der Hausratversicherung.
So macht zum Beispiel ein aktuelles Urteil des Landgerichts Düsseldorf (AZ: 9 0 82/09) klar, dass damit die Hausratversicherung für geklaute Gegenstände bei einem Einbruch zahlt, am Tatort unbedingt Einbruchsspuren vorliegen müssen.
Im konkreten Fall lagen Hebelspuren an der Eingangstür, die allerdings doppelt verschlossen und äußerst stabil war. Der Versicherer wollte nicht daran glauben, dass diese Spuren ein Indiz dafür waren, die Wohnungseingangstür aufzubrechen. Den Richtern zufolge lagen in dem konkreten Fall die äußeren Spuren eines Einbruchdiebstahls nicht vor, die zu einer unproblematischen Schadensabwicklung durch die Hausratversicherung geführt hätten. Die Klage gegen die Versicherung wurde somit abgewiesen. (v-u-f)