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Die Autoversicherung und Motorroler

München, den 18. September (v-u-f) Jeder Fahrer kennt die Situation: Auf dem besten Parkplatz steht ein Motorroller und versperrt den Zugang zu dem begehrten Ort. Die Lösung ist ganz einfach – man nimmt den Roller und stellt ihn woanders. Doch aufgepasst: Sollte dabei der Roller beschädigt werden, wird das sofort zu einem Fall für die [...]

München, den 18. September (v-u-f) Jeder Fahrer kennt die Situation: Auf dem besten Parkplatz steht ein Motorroller und versperrt den Zugang zu dem begehrten Ort. Die Lösung ist ganz einfach – man nimmt den Roller und stellt ihn woanders. Doch aufgepasst: Sollte dabei der Roller beschädigt werden, wird das sofort zu einem Fall für die Autoversicherung. Dabei führt dieser Unfall zu allen sonstigen Unannehmlichkeiten, wie zum Beispiel dem Verlust des Schadenfreiheitsrabattes.
Im konkreten Fall parkte ein Versicherter sein Auto in gefährlicher Nähe zu einem Roller. Um einen eventuellen Schaden am eigenen Fahrzeug zu vermeiden, versuchte der Fahrer den Roller auf die Seite zu schieben. Dabei kam es zu einem drastischen Schaden am kleineren Fahrzeug. Ein klarer Fall für die private Hausratversicherung, dachte sich der Wagenbesitzer. Doch die Hausrat-Police weigerte sich, den Schaden zu regulieren. Der Grund dafür war, dass das Beschädigen des Rollers unmittelbar in Zusammenhang mit dem Betrieb des Autos stand.
Dem Gericht zufolge sei es völlig unerheblich, ob der Roller mit dem Fahrzeug selbst oder durch den Fahrer nach Verlassen des Fahrzeugs beschädigt wird. Die Hauptsache sei, dass die Gefahr in dem beschriebenen Fall vom Fahrzeuggebrauch ausgehend ist. Aus diesem Grund kommt nur die Autoversicherung zum Tragen. (v-u-f)