München, den 23. September (v-u-f) Die Hausratversicherung gehört zweifelsohne zu den wichtigsten Policen, die jeder haben sollte. Doch für welches Produkt soll man sich genau entscheiden? Der Wettkampf auf dem Versicherungsmarkt macht die Entscheidung nicht so leicht – momentan gibt es mehrere Tarife und die Preisunterschiede zwischen den Angeboten der verschiedenen Unternehmen sind erheblich. Aus [...]
München, den 23. September (v-u-f) Die Hausratversicherung gehört zweifelsohne zu den wichtigsten Policen, die jeder haben sollte. Doch für welches Produkt soll man sich genau entscheiden? Der Wettkampf auf dem Versicherungsmarkt macht die Entscheidung nicht so leicht – momentan gibt es mehrere Tarife und die Preisunterschiede zwischen den Angeboten der verschiedenen Unternehmen sind erheblich. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass man als Versicherungskunde seine Rechte kennt. Eines der wichtigsten Rechte eines jeden Versicherten ist natürlich das Kündigungsrecht. Hierzu gibt es zwei Möglichkeiten.
Ordentliche Kündigung liegt dann, wenn der Vertrag fristgerecht zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Die Kündigung soll unbedingt schriftlich erfolgen und drei Monate vor dem Ablauf des Versicherungsjahres an das Unternehmen geschickt werden.
Eine außerordentliche Kündigung ist zum Beispiel nach einer Anhebung der Versicherungsbeiträge möglich. Die schriftliche Kündigung soll einen Monat nach Bekanntgabe der Beitragsänderung bei dem Versicherer eingegangen sein. Dieses Recht besteht nicht, wenn die Preisänderung der Versicherung aufgrund von gestiegenen Lebenshaltungskosten erfolgt. Eine weitere Möglichkeit für eine außerordentliche Kündigung ist nach einem Schadensfall. Die genaue Abwicklung des Falls ist für das Kündigungsrecht unerheblich. Die schriftliche Kündigung soll dem Unternehmen spätestens einen Monat nach der Regulierung des Schadens vorliegen. (v-u-f)
