München, den 13. Oktober (v-u-f) In den Zeiten, in denen wir leben, ist eine Rechtsschutzversicherung eigentlich unumgänglich. Jeder Streit kann früh oder spät im Gericht landen und die Kosten für einen Prozess können einige Hundert Tausend schnell übersteigen. Die Rechtsschutzversicherung ist, wie ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt klar macht, auch für Studenten von besonderer [...]
München, den 13. Oktober (v-u-f) In den Zeiten, in denen wir leben, ist eine Rechtsschutzversicherung eigentlich unumgänglich. Jeder Streit kann früh oder spät im Gericht landen und die Kosten für einen Prozess können einige Hundert Tausend schnell übersteigen. Die Rechtsschutzversicherung ist, wie ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt klar macht, auch für Studenten von besonderer Relevanz. Die Richter sind der Meinung, dass die Versicherung dazu verpflichtet ist, die Kosten zu übernehmen, wenn gegen mehrere verschiedene Universitäten Klagen auf Studienzulassung parallel erhoben werden (Az 7U 114/08).
Im konkreten Fall hat der Vater einer angehenden Medizinstudentin insgesamt acht Universitäten auf Zulassung der Tochter zum ersten klinischen Semester verklagt. Der entscheidende Punkt war die Frage der tatsächlichen Kapazitätsauslastung der Hochschulen. Die Versicherung weigerte sich, für die entstandenen Kosten aufzukommen, und begründete diese Entscheidung mit dem Verweis auf das „rein interne Verwaltungsverfahren“, das in den Hochschulen stattfand.
Die Richter stimmten der Versicherung nicht zu. Ihnen zufolge umfasst der Rechtsschutz auch den Privatschutz auf dem Gebiet des Hochschulrechts. Darüber hinaus sei die Tochter immer noch bei dem Vater mitversichert. Der wichtigste Punkt für die Richter sei die Tatsache, dass die Klage „hinreichend Aussicht auf Erfolg“ biete und nicht „mutwillig“ erscheine. (v-u-f)
