München, den 4. November (v-u-f) Die Themen „Winter-„ und „Sommerreifen“ gehören zu den heikelsten, wenn es um die Autoversicherung geht. Wichtig zu wissen ist allerdings, dass weder der Gesetzgeber noch die Versicherer Winterreifen vorschreiben. Das heißt, dass, sogar wenn im Winter einen Unfall mit Sommerreifen passiert, der Versicherer den Schaden regulieren wird.
Seit 2006 gibt es [...]
München, den 4. November (v-u-f) Die Themen „Winter-„ und „Sommerreifen“ gehören zu den heikelsten, wenn es um die Autoversicherung geht. Wichtig zu wissen ist allerdings, dass weder der Gesetzgeber noch die Versicherer Winterreifen vorschreiben. Das heißt, dass, sogar wenn im Winter einen Unfall mit Sommerreifen passiert, der Versicherer den Schaden regulieren wird.
Seit 2006 gibt es aber eine neue Regelung in der deutschen Straßenverkehrsordnung, die eine „geeignete Fahrzeugbereifung“ fordert. Sollte man mit den falschen Reifen erwischt werden, wird man sofort zur Kasse gebeten. Die Strafen fangen bei 20 Euro an und führen unbedingt zu einem Punkt in Flensburg. Doch das hat mit der Autoversicherung nichts zu tun. Die Autoversicherung reguliert jeden Schaden, unabhängig von der Bereifung und die Vollkaskopolice übernimmt die Instandsetzung am eigenen Fahrzeug.
Zu diesen Regeln gibt es aber eine wichtige Ausnahme. Sollte man feststellen, dass die Ursache für den Unfall eindeutig die Sommerreifen sind, kann die Versicherung die Schadensleistung kürzen. Hierzu gibt es keine festgelegten Regel: Um wieviel die Leistung gekürzt wird, entscheidet man im Einzelfall. Das macht der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft klar. (v-u-f)
