München, den 24. November (v-u-f) Ehrlichkeit zahlt sich in der Versicherungsbranche immer aus. Wer etwas versteckt oder vortäuscht kann mit einer verweigerten Schadensregulierung rechnen. Das sollte vor kurzem auch eine Familie aus Deutschland erfahren, als sie einen Schaden bei der Hausratversicherung anmelden wollte.
Während des Urlaubs in Spanien ist die Hausrat-versicherte Familie Opfer von Diebstahl geworden. [...]
München, den 24. November (v-u-f) Ehrlichkeit zahlt sich in der Versicherungsbranche immer aus. Wer etwas versteckt oder vortäuscht kann mit einer verweigerten Schadensregulierung rechnen. Das sollte vor kurzem auch eine Familie aus Deutschland erfahren, als sie einen Schaden bei der Hausratversicherung anmelden wollte.
Während des Urlaubs in Spanien ist die Hausrat-versicherte Familie Opfer von Diebstahl geworden. Vor der Polizei in Spanien haben sie angegeben, dass es sich nur um einen Diebstahl handelt und dass es dabei zu keiner Gewaltausübung gekommen ist. So haben sie es auch bei der Hausratversicherung angemeldet: Es handele sich um einen Diebstahl auf einem Parkplatz in Spanien ohne Gewalt. Die Situation wurde auch ähnlich in dem ersten Anschreiben des Anwalts an die Versicherung geschildert.
Dann änderte aber die betroffene Familie ihre Aussagen: Es sollte sich nicht um einen Diebstahl, sondern um einen Raub handeln, bei dem die Versicherungsnehmer von den Kriminellen auch überfallen wurden. Um ihre Geschichte zu bekräftigen, verließen sich die Touristen auch auf Zeugen.
Das Gericht wollte aber dieser zweiten Version der Geschehnisse kein Glauben schenken (Az: 9 O 262/07). Die Richter gaben der Versicherung Recht, die sich geweigert hat, den entstandenen Schaden zu ersetzen. Als Argument hat das Landgericht Aachen die Tatsache angegeben, dass es zu zwei ganz unterschiedlichen und kontroversen Aussagen von den Opfern gekommen ist. (v-u-f)
