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Selber schuld

München, den 17. Dezember (v-u-f) Wie sicher sind eigentlich Kreditkarten? Diese Frage hängt immer noch in der Luft und wird immer wichtiger als auch die Anzahl der Kartenbesitzer weltweit kontinuierlich steigt. Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt (OLG Frankfurt) macht das Leben von Kreditkarten-Besitzern nicht leichter. Den Richtern zufolge sind Karteninhaber selber schuld, wenn eine [...]

München, den 17. Dezember (v-u-f) Wie sicher sind eigentlich Kreditkarten? Diese Frage hängt immer noch in der Luft und wird immer wichtiger als auch die Anzahl der Kartenbesitzer weltweit kontinuierlich steigt. Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt (OLG Frankfurt) macht das Leben von Kreditkarten-Besitzern nicht leichter. Den Richtern zufolge sind Karteninhaber selber schuld, wenn eine fremde Person mit ihrer Geheimnummer und Kreditkarte Bargeld an einem Geldautomat abhebt. Im Urteil steht, dass für Kreditkarten die gleichen Regeln wie für EC-Karten gelten sollen. Wenn es zu einer solchen Transaktion kommt, sollte man vermuten, dass entweder der Karteninhaber selbst die Barabhebung vorgenommen hat oder dass er seine Geheimnummer nicht ordnungsgemäß aufbewahrt hat (Az.: 23 U 22/06).
Im konkreten Fall wurden mehrere Barabhebungen mit den Kreditkarten von einem Bankkunden vorgenommen. Als das Kreditinstitut sich weigerte, für den entstandenen Schaden aufzukommen, wendete sich der Karteninhaber an das Gericht. Darüber hinaus bestand das Opfer darauf, dass für Kreditkarten auch andere Regeln gelten sollen als für EC-Karten.
Die Richter sahen das aber anders. Ihnen zufolge bestehen zwischen den Kartentypen keine wesentlichen Unterschiede und sollten daher rechtlich gleich behandelt werden. Darüber hinaus müsse der Inhaber einer Kreditkarte genauso sorgfältig vorgehen wie der Besitzer einer EC-Karte. (v-u-f)