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Gefährlicher Weihnachtsbaum

München, den 22. Dezember (v-u-f) Die Weihnachtszeit ist bekanntlich die schönste Zeit des Jahres. Geschenke, gemütliche Abende mit der Familie, Essen und Feiern – nicht nur Kinder freuen sich auf die größten Feste des Jahres. Doch aufgepasst: Da, wo Feierlichkeiten sind, verstecken sich auch viele Gefahren. Insbesondere wenn man nicht die richtigen Versicherungen hat, können [...]

München, den 22. Dezember (v-u-f) Die Weihnachtszeit ist bekanntlich die schönste Zeit des Jahres. Geschenke, gemütliche Abende mit der Familie, Essen und Feiern – nicht nur Kinder freuen sich auf die größten Feste des Jahres. Doch aufgepasst: Da, wo Feierlichkeiten sind, verstecken sich auch viele Gefahren. Insbesondere wenn man nicht die richtigen Versicherungen hat, können sich angeblich ganz harmlose Spiele schnell in riesige Kostenfallen verwandeln. Doch sogar wenn man gut versichert ist, muss man aufpassen. Das liegt daran, dass es Situationen gibt, in denen keine Versicherung für den entstandenen Schaden aufkommen wird. So zum Beispiel, wenn man mit Kerzen oder Feuerwerk spielt. Wer dabei seine eigenen Sachen beschädigt, kann auf keinen Ersatz von der Versicherung hoffen.
Darauf macht die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf in einer vor kurzem veröffentlichten Pressemitteilung aufmerksam. Natürlich ist die Schadenersatzquote eigentlich von dem Grad des eigenen Verschuldens abhängig. Die Hausratversicherung würde bei einem Brand beschädigte Möbel, Kunstobjekte oder Juwelen ersetzen. Auch die Weihnachtsgeschenke werden von der Police ersetzt. Doch, wenn der Weihnachtsbaum plötzlich unbeaufsichtigt gelassen wird, betrachtet man diesen Fall als grobe Fahrlässigkeit und die Hausratversicherung zahlt für den entstandenen Schaden nicht. (v-u-f)