News

Versichrungen und Finanzen News

Die Unfallversicherung springt auch während der Mittagspause ein

München, den 23. Dezember (v-u-f) Die gesetzliche Unfallversicherung bietet einen umfangreichen Schutz für Arbeitnehmer auf dem Weg zu und von der Arbeitsstelle an. Doch aufgepasst: Damit die Schadensabwicklung so unproblematisch wie möglich verläuft, sollten die Arbeitnehmer einige Grundregeln beachten. Wie sieht es zum Beispiel mit der gesetzlich vorgeschriebenen Pause aus? Wird sie von der Unfallversicherung [...]

München, den 23. Dezember (v-u-f) Die gesetzliche Unfallversicherung bietet einen umfangreichen Schutz für Arbeitnehmer auf dem Weg zu und von der Arbeitsstelle an. Doch aufgepasst: Damit die Schadensabwicklung so unproblematisch wie möglich verläuft, sollten die Arbeitnehmer einige Grundregeln beachten. Wie sieht es zum Beispiel mit der gesetzlich vorgeschriebenen Pause aus? Wird sie von der Unfallversicherung auch abgedeckt?
Ein aktuelles Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz macht klar, dass Arbeitnehmer, die ihre Mittagspause mit Freunden verbringen, auf dem Weg dorthin von dem Schutz der gesetzlichen Versicherung profitieren können (Az.: L 2 U 105/ 09). Das teilte vor kurzem die Stiftung Warentest mit.
Im konkreten Fall wollte ein Arbeitnehmer seine Mittagspause mit einer Freundin verbringen. Auf dem Weg zu ihrem Haus verunglückte er allerdings mit seinem Motorrad. Das Ergebnis waren erhebliche körperliche Verletzungen, die das Ausüben einer beruflichen Tätigkeit für eine bestimmte Zeit unmöglich machten. Die gesetzliche Unfallversicherung wollte ursprünglich für den Schaden nicht aufkommen. Doch die Richter waren anderer Meinung. Das Landgericht erklärte, dass nur weil der Arbeitnehmer „in selbstgewählter und angenehmer Gesellschaft“ seine Mittagspause verbringen wollte, ihm der Versicherungsschutz nicht entzogen werden dürfe. (v-u-f)