München, den 28. Dezember (v-u-f) Der Stichtag in der Autoversicherung ist längst vorbei, doch die Wechselsaison fängt erst jetzt gerade an. Zum Jahreswechsel erhöhen viele Autoversicherer die Beiträge für ihre Kunden und nur wenige Versicherte wissen, dass sie sich in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zunutze machen können. Das Sonderkündigungsrecht wird in der Versicherungsbranche generell [...]
München, den 28. Dezember (v-u-f) Der Stichtag in der Autoversicherung ist längst vorbei, doch die Wechselsaison fängt erst jetzt gerade an. Zum Jahreswechsel erhöhen viele Autoversicherer die Beiträge für ihre Kunden und nur wenige Versicherte wissen, dass sie sich in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zunutze machen können. Das Sonderkündigungsrecht wird in der Versicherungsbranche generell in zwei Fällen gewährt – eben nach einer Preiserhöhung und nach einem Schadensfall und zwar unabhängig davon wie dieser abgewickelt wurde.
In beiden Fällen haben die Kunden 30 Tage Zeit, um schriftlich ihre bestehende Autoversicherung zu kündigen. Wichtig zu wissen, ist, dass man in dem Kündigungsschreiben immer den Kündigungsgrund ausdrücklich erwähnen muss – Preiserhöhung oder eben Schadensfall. Der Vertrag kann übrigens auch per Fax terminiert werden. (v-u-f)
