München, den 27. Januar (v-u-f) Was passiert mit der Hausratversicherung bei einem Umzug? Diese Frage ist eigentlich sehr leicht zu beantworten: die Police zieht auch um und schützt automatisch die neue Wohnung. Es gibt aber auch eine Übergangsphase von zwei Monaten, bei der der Versicherungsschutz sowohl für die alte als auch für die neue Wohnung [...]
München, den 27. Januar (v-u-f) Was passiert mit der Hausratversicherung bei einem Umzug? Diese Frage ist eigentlich sehr leicht zu beantworten: die Police zieht auch um und schützt automatisch die neue Wohnung. Es gibt aber auch eine Übergangsphase von zwei Monaten, bei der der Versicherungsschutz sowohl für die alte als auch für die neue Wohnung besteht. Versicherungsexperten machen allerdings klar, dass wenn die alte Wohnung auch behalten wird, der Versicherungsschutz nach dieser Übergangsphase dann nur für die neue Wohnung gilt.
Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Hagen macht klar, dass bei einem Umzug der Versicherungsschutz in der Hausratversicherung in der neuen Wohnung wirksam wird, vor allem dann, wenn dort der Lebensmittelpunkt neu gegründet wird. Wenn sich da auch ein Teil des Hausrats in der neuen Wohnung befindet, muss man auf jeden Fall mit Erlöschen des Versicherungsschutzes für das alte Domizil rechnen.
Vor allem ältere Personen sollten diese Besonderheit berücksichtigen. Wenn sie dann zu ihren Kindern umziehen, bleiben Gegenstände immer noch in der alten Wohnung, für die aber kein Versicherungsschutz besteht. Aus diesem Grund sollte man vielleicht eine zusätzliche Police abschließen, die auch die wertvollen Gegenstände in der alten Wohnung schützt. (v-u-f)
