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Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbständige

München, den 28. Januar (v-u-f) Eine Berufsunfähigkeitsversicherung gilt heutzutage als ein absolutes Muss für junge und alte Arbeitnehmer. Das liegt vor allem daran, dass die staatliche Leistung im Falle einer Berufsunfähigkeit sehr klein und überhaupt nicht ausreichend ist. Versicherungsexperten raten dazu, die Police so früh wie möglich im Berufsleben abzuschließen, denn nur so kann man [...]

München, den 28. Januar (v-u-f) Eine Berufsunfähigkeitsversicherung gilt heutzutage als ein absolutes Muss für junge und alte Arbeitnehmer. Das liegt vor allem daran, dass die staatliche Leistung im Falle einer Berufsunfähigkeit sehr klein und überhaupt nicht ausreichend ist. Versicherungsexperten raten dazu, die Police so früh wie möglich im Berufsleben abzuschließen, denn nur so kann man sich einen effektiven und zugleich günstigen Schutz absichern. Die BU-Versicherung gehört aber auch gleichzeitig zu den problematischsten Produkten auf dem Versicherungsmarkt, bei denen Vorsicht auf das Kleingedruckte geboten ist.
Vor allem Selbständige können bei einem Antrag auf Auszahlung der BU-Rente Probleme haben. Kleine Unternehmer, aber auch Vorsitzende von mittelständischen Firmen können von der Versicherung zu einer Umorganisation des Unternehmens aufgefordert werden. Wenn das möglich ist, führt das in den meisten Fällen dazu, dass der Versicherte doch ein Einkommen durch die selbständige Tätigkeit erzielt. Wenn das der Fall ist, bekommt die berufsunfähige Person keinen Cent von der Assekuranz.
Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Rostock (Az. 3 O 139/09) zeigt eindeutig, dass die Versicherten immer die gesamte Dokumentation der Versicherung geben müssen. Im konkreten Fall hat ein selbständiger Unternehmer seine Firma umorganisiert. Als er sich weigerte die aufgeforderten Papiere der Versicherung zu zeigen, wollte die Assekuranz ihm keine BU-Rente auszahlen. Zu Recht, wie die Rostocker Richter entschieden. (v-u-f)