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Wohngebäudeversicherung wichtig für Wohnungseigentümer

München, den 12. Februar (v-u-f) Der Winter ist da und gleich mit allen Freuden, die er bietet, kommen auch die großen Probleme. Neben glatten Straßen gehören zugefrorene Wasserrohre zu der Emblematik des Winters. Wer ist aber verantwortlich, wenn es zu einem Einfrieren der Wasserrohre kommt? Das ist eine Frage, die viele Vermieter und Mieter zugleich [...]

München, den 12. Februar (v-u-f) Der Winter ist da und gleich mit allen Freuden, die er bietet, kommen auch die großen Probleme. Neben glatten Straßen gehören zugefrorene Wasserrohre zu der Emblematik des Winters. Wer ist aber verantwortlich, wenn es zu einem Einfrieren der Wasserrohre kommt? Das ist eine Frage, die viele Vermieter und Mieter zugleich nicht beantworten können.
Im Normalfall soll sich der Mieter darum kümmern, dass alle Räume ausreichend geheizt sind. Die Mieter sind auf jeden näher am Objekt als die Wohnungseigentürmer. Doch wenn es im Gebäude leere Wohnungen gibt, ist es eine Verpflichtung der Eigentümer, sich um die ausreichende Beheizung und die Wasserrohre zu kümmern. Sollte es nach dem Auftauen zu einer Überschwemmung kommen, werden die Schäden von der Hausrat- bzw. der Wohngebäudeversicherung getragen. Aus diesem Grund sind diese zwei Policen ein Muss für alle Wohnungseigentümer.
Vor kurzem kam es zu einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, das einem Hauseigentümer den Schutz seiner Wohngebäudeversicherung versagt hat (Az.: 14 U 104/04). Im konkreten Fall kam es zu einem Wasserschaden, nachdem der Hausherr die leer stehende Wohnung nicht ausreichend beheizt hat. Die Richter waren der Meinung, dass der Eigentümer entweder das Wasser aus allen Rohren ablaufen oder das Gebäude „kontrolliert beheizen“ lassen müsste. (v-u-f)