München, den 22. Februar (v-u-f) Viele gesetzlich Krankenversicherte wundern sich, wie es mit der medizinischen Behandlung im Ausland aussieht und welche Kosten gerade von den gesetzlichen Krankenkassen getragen werden. Ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts Kassel reguliert diese Problematik. Die Richter haben entschieden, dass die Krankenkassen die Kosten für die Behandlungen ihrer Mitglieder im Ausland nur [...]
München, den 22. Februar (v-u-f) Viele gesetzlich Krankenversicherte wundern sich, wie es mit der medizinischen Behandlung im Ausland aussieht und welche Kosten gerade von den gesetzlichen Krankenkassen getragen werden. Ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts Kassel reguliert diese Problematik. Die Richter haben entschieden, dass die Krankenkassen die Kosten für die Behandlungen ihrer Mitglieder im Ausland nur in solcher Höhe tragen müssen, wie sie auch bei einer vergleichbaren Behandlung in Deutschland entstehen würden (Az. B 1 KR 14/09 R).
Im konkreten Fall wurde ein Mann, der in Deutschland lebte und gesetzlich versichert war, zwei Mal in den Jahren 1982 und 1992 in London an den Herzklappen operiert. Die Manipulation erwies sich allerdings als sehr kompliziert – dem Patienten musste eine so genannte „bioprothetische“ Aortenklappe transplantiert werden. Die Kosten für die Operationen wurden komplett von seiner gesetzlichen Krankenkasse zurückerstattet.
Im Jahr 2005 wollte sich der Patient wieder in London operieren lassen und stellte den üblichen Antrag. Doch diesmal weigerte sich der Versicherer für die Manipulation in voller Höhe aufzukommen und wollte nur anteilig die Kosten übernehmen. Die Kasse wollte nur soviel zurückerstatten, wie eine vergleichbare Operation in Deutschland kosten würde. Dabei entstand eine Differenz zwischen Kassenanteil und tatsächlichen Kosten von über 12.000 Euro, die von dem Versicherten selbst gezahlt werden mussten.
Der Fall landete im Gericht und die Richter gaben der Krankenkasse Recht. Die Manipulationen wurden in den ersten zwei Malen nur deswegen komplett abgedeckt, weil in Deutschland zu der Zeit keine bioprothetischen Aortenklappen transplantiert wurden. (v-u-f)
