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Gesundheitsreform und Sozialausgleich

München, den 28. Juli (v-u-f) Die Odyssee mit dem Titel „Gesundheitsreform“ scheint in eine neue Runde zu gehen. Die SPD-Gesundheitsexpertin Elke Ferner hat sich vor einiger Zeit gemeldet und äußerte ihre Meinung, dass der geplante Sozialausgleich im Zuge der Gesundheitsreform dem Gleichheitsgebot des Grundgesetzes widerspreche. Diese Aussage machte sie am Sonntag vor der Nachrichtenagentur DAPD [...]

München, den 28. Juli (v-u-f) Die Odyssee mit dem Titel „Gesundheitsreform“ scheint in eine neue Runde zu gehen. Die SPD-Gesundheitsexpertin Elke Ferner hat sich vor einiger Zeit gemeldet und äußerte ihre Meinung, dass der geplante Sozialausgleich im Zuge der Gesundheitsreform dem Gleichheitsgebot des Grundgesetzes widerspreche. Diese Aussage machte sie am Sonntag vor der Nachrichtenagentur DAPD in Berlin. Diese Ergebnisse und Schlussfolgerungen kommen aus dem Gutachten des Rechtswissenschaftlers Ingwer Ebsen hervor. Das Gesundheitsministerium ist mit diesem harten Urteil allerdings nicht einverstanden.
In dem Gutachten des Rechtexperten wird vor allem die Art, auf die die gesetzliche Krankenversicherung reformiert werden soll, kritisiert. Ferner geht es dem Wissenschaftler darum, dass bei dem von Rösler vorgeschlagenen Modell des Sozialausgleichs nur bestimmte Aspekte berücksichtigt werden, andere wie zusätzliches Einkommen, das mindestens ebenso wichtig ist, völlig ausgeblendet wird. So kommt Ebsen zu der Schlussfolgerung, dass der geplante Sozialausgleich nicht wirklich effektiv sein wird. (v-u-f)