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Solaranlagen sollten versichert sein

München, den 23. August (v-u-f) Es ist sicherlich die drastischste Konsequenz von Fotovoltaik-Anlagen, die sich Hausbesitzer ausmalen können: das Haus steht in Flammen, die Feuerwehr ist bereits angerückt – und muss das Haus lichterloh abbrennen lassen. Der Grund liegt in den Solarzellen auf dem Dach, die freilich an das Stromnetz angeschlossen sind und an denen [...]

München, den 23. August (v-u-f) Es ist sicherlich die drastischste Konsequenz von Fotovoltaik-Anlagen, die sich Hausbesitzer ausmalen können: das Haus steht in Flammen, die Feuerwehr ist bereits angerückt – und muss das Haus lichterloh abbrennen lassen. Der Grund liegt in den Solarzellen auf dem Dach, die freilich an das Stromnetz angeschlossen sind und an denen sich die Feuerwehrleute mit ihren Wasserschläuchen einen lebensbedrohlichen Stromschlag holen könnten. Doch auch sonstige Schäden an den Kostspieligen Anlagen können ins Geld gehen.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) rät daher Besitzern eine Fotovoltaik-Anlage, diese in die Gebäudeversicherung zu integrieren. Theo Mayer vom Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute im Bezirksverband Niederrhein Nord erklärt: “Sieht man die Solaranlage als Bestandteil des Gebäudes, steigt infolgedessen der Wert des Gebäudes. Beziffert man den Wert der Anlage zum Beispiel auf 10 000 Euro, erhöht sich durch die Aufnahme der Anlage in die Versicherung der Versicherungsbeitrag minimal. Diese Variante würde ich vor allem Privatleuten empfehlen.” Hierdurch seien in der Regel auch Schäden abgesichert, die durch Blitzschlag, Sturm oder Hagel entstehen. Dabei sollte vorab dringend mit der Versicherung geklärt werden, welche Art von Schäden bis zu welcher Schadenshöhe versichert sind.

Besitzern aufwendigerer Anlagen, wie sie beispielsweise in der Landwirtschaft oder in größeren gewerblichen Betrieben zum Einsatz kommen, rät Mayer zum Abschluss einer Fotovoltaikversicherung. Diese deckt, ähnlich wie eine herkömmliche Elektronikversicherung, nahezu alle Gefahren ab. Hiervon ausgeschlossen sind Schäden, die durch vorzeitige Abnutzung entstehen oder Garantiefälle. Außerdem bilden Folgen eines Erdbebens, eine Krieges oder Unfälle bei der Erzeugung von Kernenergie eine Ausnahme. (v-u-f)