München, den 23. Dezember (v-u-f) In den letzten Jahren hat sich die Rechtsschutzversicherung als eine der wichtigsten Policen entpuppt, die jeder haben sollte. Immer mehr Streitigkeiten landen im Gericht und wenn man nicht ausreichend versichert ist, können die Kosten schnell in eine unmöglich zu bezahlende Höhe steigen. Dabei ist der Schutz der Rechtsschutzversicherung wirklich umfassend. [...]
München, den 23. Dezember (v-u-f) In den letzten Jahren hat sich die Rechtsschutzversicherung als eine der wichtigsten Policen entpuppt, die jeder haben sollte. Immer mehr Streitigkeiten landen im Gericht und wenn man nicht ausreichend versichert ist, können die Kosten schnell in eine unmöglich zu bezahlende Höhe steigen. Dabei ist der Schutz der Rechtsschutzversicherung wirklich umfassend. Berücksichtigt werden unter anderem die vollen Anwaltskosten, wenn man im Gerichtssaal eine Streitigkeit entscheiden sollte.
Wichtig zu wissen ist auch, dass die Rechtsschutzversicherung nicht jeden Schadensfall begleicht. Von besonderer Bedeutung ist es, dass man zuerst die Erlaubnis von der Assekuranz kriegt, einen Fall in den Gerichtssaal zu bringen. Diese Erlaubnis hängt wiederum von den Gewinnaussichten.
Vor kurzem hat das saarländische Oberlandesgericht entschieden, dass Kreditstreitigkeiten nicht von der Rechtsschutzversicherung abgedeckt werden (Az: 5 U 52/10-10). Das gilt selbst dann, wenn die Verhandlungen von einem Rechtsanwalt geführt werden. Die Richter begründen ihre Entscheidung mit der Erklärung, dass es sich bei den Verhandlungen zwischen Anwalt und Bank nicht um den Austausch rechtlicher Argumente handele.
Im konkreten Fall hat ein Bankkunde einen Kredit von einem Kreditinstitut beantragt. Nachdem die Bank seinen Antrag zurückgewiesen hat, wollte der Kunde seinen Anwalt einschalten und dessen Honorare von der Rechtsschutzversicherung abgedeckt haben. Die Assekuranz weigerte sich aber, für die entstandenen Kosten aufzukommen. Zurecht, wie die Richter entschieden haben. (v-u-f)
