München, den 20. Januar (v-u-f) Besonders in den Winter- und Frühlingsmonaten kommt es oft zu Überschwemmungen. Während die Wohngebäude- und die Hausratversicherungen das Haus und den Hausrat bei solchen Vorkommnissen schützen, fragen sich viele Bundesbürger, wer eigentlich für das Auto zuständig ist. Wenn ein Auto von Überschwemmung beschädigt wird, ist das ein typischer Fall für [...]
München, den 20. Januar (v-u-f) Besonders in den Winter- und Frühlingsmonaten kommt es oft zu Überschwemmungen. Während die Wohngebäude- und die Hausratversicherungen das Haus und den Hausrat bei solchen Vorkommnissen schützen, fragen sich viele Bundesbürger, wer eigentlich für das Auto zuständig ist. Wenn ein Auto von Überschwemmung beschädigt wird, ist das ein typischer Fall für die Autoversicherung, allerdings nicht für die Autohaftpflichtversicherung, sondern ausschließlich für die Teilkaskopolice. In so einer Situation müssen die Versicherten allerdings schnell handeln und den Schaden sofort bei der Versicherung melden, raten Versicherungsexperten.
Die Teilkaskopolice deckt Schäden nicht nur am Fahrzeug selbst ab, sondern auch an fest eingebauten Teilen. Zu diesen gehören unter anderem das Navigationssystem und das Telefon, aber auch das Autoradio und die Lautsprecher. Die Teilkaskoversicherung ist auch für gesetzlich vorgeschriebene Zubehörteile wie etwa den Kindersitz zuständig.
Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind leicht zu bewegende und kleine Artikel wie etwa Cds oder Autokarten, Autoatlas usw. Das Reisegepäck wird grundsätzlich von der Reisegepäckversicherung abgedeckt, macht der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) klar.
Wie verhält man sich am besten, wenn man Überschwemmungsschäden am Automobil hat? Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe rät, dass man in dieser Situation nicht versuchen soll, den Motor selbst zu starten. Am besten sollte man das Automobil zu einer Werkstätte bringen, wo man den Schaden an der Fahrzeugelektronik leicht beheben kann. (v-u-f)
