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Bei Zusatzbeiträgen – die Krankenkasse wechseln

München, den 28. Januar (v-u-f) In den letzten Wochen ist man überschüttet mit doppeldeutigen Nachrichten von den Krankenkassen. Auf der einen Seite melden sie Überschuss in Höhe von Milliarden und die SPD forderte eine Senkung des Krankenkassenbeitrags in diesem Zusammenhang. Auf der anderen Seite aber gibt es auch Meldungen von Versicherern, die mit Zusatzzahlungen drohen. [...]

München, den 28. Januar (v-u-f) In den letzten Wochen ist man überschüttet mit doppeldeutigen Nachrichten von den Krankenkassen. Auf der einen Seite melden sie Überschuss in Höhe von Milliarden und die SPD forderte eine Senkung des Krankenkassenbeitrags in diesem Zusammenhang. Auf der anderen Seite aber gibt es auch Meldungen von Versicherern, die mit Zusatzzahlungen drohen. Wem sollte man glauben?
Besonders schwierig ist die Situation für Arbeitslose, die auch Hartz IV-Empfänger sind. Seit 2011 ist es bekannt, dass sich diese Personengruppen an den Zusatzbeträgen beteiligen sollen. Wer aber eine Zusatzzahlung vermeiden möchte, sollte an einen Krankenkassenwechsel denken. Normalerweise sollte der Zusatzbeitrag von der Agentur für Arbeit für alle, die keinen Job haben, übernommen werden. Doch das passiert in vielen Fällen nicht. Tatsache ist, dass von den zwölf Krankenkassen, die Zusatzbeiträge verlangen, sieben das auch mit den arbeitslosen Empfängern von Arbeitslosengeld II tun.
Wichtig zu wissen ist, dass jeder seine Krankenkasse wechseln kann, wenn diese Zusatzbeiträge verlangt. Das könnte man mit einem formlosen Schreiben an die Krankenkasse tun, machen die Experten klar. Noch wichtiger ist aber die Tatsache, dass man vor dem Wechsel die Preise und Leistungen der verschiedenen Versicherer umfassend vergleicht. (v-u-f)