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Zurück in die private Krankenkasse? Seit heute kein Problem mehr

München, den 2. Juli (v-u-f.) Mit der diesjährigen Gesundheitsreform treten auch durchaus vorteilhafte Gesetzesänderungen in Kraft. Ab dem 1. Juli besteht ein Rückkehrrecht für ehemalige Mitglieder privater Krankenversicherungen. Besonders für Selbständige, die ihren Versicherungsschutz verloren haben, ist die Rückkehr in die Private nun kein Problem mehr. Ein Grund für den erloschenen Versicherungsschutz können längere Arbeitsaufenthalte im Ausland gewesen sein, wo die deutsche Versicherungspflicht nicht greift. Auch Zahlungsschwierigkeiten können für einen erloschenen Versicherungsschutz sorgen. Doch auch hier ist nun Abhilfe geschaffen worden, denn einer Rückkehr steht nun nichts mehr im Wege.

Wegen Alter und Krankheit dürfen von nun ab weder Anträge abgelehnt werden, noch dürfen bei einer Wiederkehr in die Private die Prämien erhöht werden. Doch aufgepasst! Für eine Rückkehr sind nicht alle – sondern nur die so genannten – Standardtarife zugänglich. Diese Standardtarife können mit den Kosten und dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkasse verglichen werden.

Für gering verdienende Personen, die auf eine private Krankenversicherung angewiesen sind, geforderte Beiträge allerdings nicht aufbringen können, gibt es nun Unterstützung. Die Beiträge werden in solchen Fällen bis um die Hälfte gemindert.