Nicht nur die Aktualisierung der Fahrzeugpapiere ist nach Tuning-Maßnahmen ein Muss
München, den 1. Oktober (v-u-f.) Wer seinem Auto durch ein tiefer gelegtes Fahrwerk, Auspuffanlagen, Spoiler, Spurverbreiterungen, Breitreifen oder Leistungssteigerung einen individuellen Touch verleihen will, sollte auf keinen Fall vergessen, die Änderungen vom TÜV abnehmen zu lassen. Tut er das nicht oder versäumt er sogar vorsätzlich die Abnahme, droht die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs zu erlöschen.
Damit alles seine rechtmäßige Ordnung hat, müssen auch die Fahrzeuge im Anschluss an ein Tuning aktualisiert werden. Eines ist klar, der Tuning-Markt in Deutschland boomt und mit ihm die Zahl begeisterter Nachwuchstuner, denen herkömmliche Serienmodelle nur als eine nette Ausgangsbasis dienen.
Die Gesellschaft für Technische Überwachung mbH (GTÜ) weist auch darauf hin, dass Kfz-Versicherungen über Tuning-Maßnahmen am Fahrzeug informiert werden müssen, damit weiterhin Versicherungsschutz besteht. Werden getunte Elemente eines Fahrzeugs nicht gemeldet, muss der Fahrzeughalter die Kosten nach einem Unfall in der Regel gänzlich aus eigener Tasche bezahlen. Solche Fälle unterliegen im juristischen Jargon eindeutig der Obliegenheitsverletzung, wonach die Versicherungsgesellschaft nicht mehr in der Zahlungspflicht ist.