München, den 27. März (v-u-f) Ein Mann aus Brandenburg hatte seiner Versicherung gegenüber verschwiegen, dass er einst drogenabhängig war. Als die Versicherungsgesellschaft aufgrund der unwahren Gesundheitsangaben vom Vertrag zurücktrat, zog er vor Gericht. Er klagte auf Leistung der Versicherungsgesellschaft. Das Oberlandesgericht Brandenburg urteilte jedoch daraufhin, der Kläger müsse zunächst beweisen, dass die Versicherungsgesellschaft den [...]

