News News zu Versicherungen und Finanzen
 

Wenn Rechtsschutz zum Rechtsstreit führt

München, den 30. April (v-u-f) Es ist allgemein bekannt, dass in nahezu allen Bereichen des täglichen Lebens Rechtstreitigkeiten aufkommen können. Um die oftmals enormen Kosten für Anwälte und Gerichtsprozesse nicht aus eigener Tasche zahlen zu müssen, sollte auf eine Rechtschutzversicherung nicht verzichtet werden. Je nach Versicherungsvertrag werden Umfang und Leistung für bestimmte Bereiche und Fälle festgelegt. Für den optimalen individuellen Versicherungsvertrag ist ein unabhängiger Vergleich daher sehr zu empfehlen. Der abgeschlossene Vertrag sollte gründlich studiert werden, um möglichen Streitigkeiten im Schadensfall entgegen zu wirken. Denn in einigen Fällen begegnen sich Versicherer und Versicherte vor Gericht, wenn es Zweifel gibt, wer welche Kosten übernehmen muss. Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts in Celle (8 U 179/06) legte beispielsweise fest, dass die Rechtsschutzversicherung – im konkreten Fall die des Vaters – eine Klage gegen die Hochschule unterstützen muss, von der ein Studienplatzbewerber aufgrund des nicht ausreichenden Notendurchschnitts und der ungenügenden Wartesemester abgelehnt wurde. Das Argument des Versicherers, die Erfolgschancen seien zu gering, ist laut Gericht nicht zulässig. Das Losverfahren der betreffenden Universität biete durchaus Chancen, die nicht zu gering seien. Der Studienplatzbewerber müsse lediglich nachweisen, dass das Studienplatzpotenzial in vergangenen Semestern nicht ausgeschöpft wurde.

 
 

Verspätete Rentenzahlungen: verzinsbar aber zu versteuern

München, den 25. April (v-u-f) Es gibt Umstände, in denen die gesetzliche Rente zu einem erheblich verspäteten Zeitpunkt ausgezahlt wird. Für diese Fälle besteht die Möglichkeit, den nachgezahlten Betrag verzinsen zu lassen. Die so erworbenen Zinsen werden allerdings dann als zu versteuerndes Einkommen gerechnet. Da liegt die Frage nahe, worin der Vorteil dieser Verzinsung liegt. Denn immerhin sollen die Zinsen den Nachteil durch die verspätete Rentenleistung ausgleichen. Für solche Zinszahlungen gibt es leider keine Sonderregelungen. Es gibt jedoch einen Ermessungsspielraum, der dem jeweiligen Finanzamt durch das oberste Finanzgericht jüngst beigemessen wurde (VIII R 36/05). Darin kann diese Steuer, unter Berufung auf Billigkeitsgründe, in Einzelfällen erlassen werden.

 
 

Geht die Media-Saturn-Holding bald an die Börse?

München, den 24. April (v-u-f) Einem aktuellen Bericht der Financial Times Deutschland (FTD) zufolge plant die Metro-Gruppe, zu der Media Markt und Saturn als Media-Saturn-Holding eingeordnet sind, einen Börsengang. Dies wäre ein gewaltiger Schritt für die beiden Elektronikmarktketten. Eckard Cordes, Chef der Metro-Gruppe äußerte sich im Gespräch mit der FTD über die geplanten Entwicklungen der beiden Unternehmen, die in diesem Zuge auch neue Firmen übernehmen sollen, allerdings blieb die Frage des Zeitpunktes noch ungeklärt – innerhalb der kommenden zwei oder drei Jahre sei jedenfalls nicht unbedingt damit zu rechnen. Der Einschätzung der FTD nach könnte die Media-Saturn-Holding langfristig auch grenzüberschreitend zum Firmenjäger werden. Auch in dieser Branche geht es eindeutig um europäische Spitzenpositionen, die es zu erreichen und zu verteidigen gilt.

 
 

Verkehrssünder haben keine Aussicht auf Unfallrente

München, den 23. April (v-u-f) Ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts (Az. B 2 U 1/07 R) stellt fest, dass einem Autofahrer, der auf dem Weg zu seiner Praktikumsstelle einen Verkehrsunfall grob fahrlässig verursacht hat, die gesetzliche Unfallversicherung nicht gestrichen werden darf – auch wenn der Unfall als Straftat bewertet wurde. Für eine sonst übliche Unfallrente sieht es allerdings in solchen Fällen schlecht aus. Denn die Berufsgenossenschaft darf diese Leistungen teilweise oder sogar ganz verweigern. Im konkreten Fall wurde also die Behandlung des Unfallverursachers bezahlt, die an sich zustehende Unfallrente jedoch verweigert.

 
 

Qualität der Beratung für Autokredite auf dem Prüfstand

München, den 18. April (v-u-f) Wenn man davon ausgeht, dass ein Neuwagen im Durchschnitt 25.000 Euro kostet, dann klingt das Ergebnis einer Studie der zu Stiftung Warentest gehörenden Zeitschrift Finanztest (3/2008) einleuchtend: Nur etwa ein Viertel der Kunden bezahlt bar. Als Alternative bleibt ein Kauf auf Raten – der Autokredit. Diese aktuelle Studie hatte die Güte von Beratungen für Autokredite in sieben Händlerfilialen von renommierten Marken untersucht. Das Fazit ist leider eher ernüchternd, denn die „Bankberatung“ sehr im Regelfall schlecht.

Ein Grund hierfür mag die Wirtschaftslage der Autohändler sein. Mit 3,15 Millionen verkauften Neuwagen im Jahr 2007 erreichte die Branche so niedrige Verkaufszahlen wie schon seit 17 Jahren nicht mehr. Immer weniger Privatkunden entscheiden sich für einen Neuwagen (rund 40 %). Den Hauptanteil verkaufter Neuwagen bilden inzwischen Leihwagenunternehmen und Firmen. Doch die Studie beschäftigte sich nicht mit Verkaufszahlen sondern mit Serviceleistungen. Speziell für Kreditberatungen erreichten die Autohändler nach insgesamt 63 Kreditgesprächen keinmal die Note „gut“. Ford- und Audihändler schnitten am besten ab und kamen der der Beurteilung „gut“ am nächsten. Die Händler von Opel, Peugeot und Toyota erhielten im Gegensatz dazu nur ein „ausreichend“.

„Die größten Schwächen offenbarten die Autoverkäufer bei der Bestandsaufnahme der finanziellen Situation des Kunden“, so das Ergebnis der Tester. Die Autohändler wollen verkaufen, soviel steht fest. Doch für einen sicheren Verkauf, der auch über einen längerfristigen Kredit gewährleistet sein sollte, steht gerade die Bestandsaufnahme als Grundlage für die Kreditberechnung im Interesse beider Parteien. Die Tatsache, dass 38 der 63 getesteten Verkäufer auf Angebote einer Restschuldversicherung gegen Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit oder Todesfall konzentrierten, scheint daher verwunderlich.

 
 

Tsunami-Alarmsystem für Fernreisende per SMS

München, den 17. April (v-u-f) Laut einer Umfrage des Versicherers ELVIVA empfand im so genannten Sicherheitsbarometer 2007 nahezu jeder zweite Urlauber (48,5 %) Naturkatastrophen wie Tsunamis oder schwere Unwetter als potenzielle Gefahr. Unter den Befragten fühlte sich etwa ein Drittel (33,6 %) nicht ausreichend über mögliche Urlaubsgefahren informiert. Bereits vor der geplanten Reise scheint der Bedarf an Aufklärung und umfangreicher Information bei immerhin 25,4 % der Befragten enorm zu sein.
Die Versicherungsbranche reagiert und dehnt vor allem ihre Komplettreiseversicherungspakete entsprechend aus. Der Versicherer ELVIVA bietet seit März 2008 beispielsweise bei Jahresversicherungsprodukten oder bei einem FernFlug-Vollschutz ein kostenloses Monatsabonnement für das Tsunami-Alarmsystem von A3MAG an. Mit diesem Zusatzdienst werden Reisende via SMS vor möglichen Gefahren gewarnt und erhalten eine kompakte Anleitung für korrektes Verhalten.

 
 

Preiskampf der Banken fördert Schnäppchenmentalität und Kontohopping

München, den 3. April (v-u-f) Überall winken verlockende Angebote für Tagesgeldkonten mit ungewöhnlich hohen Zinsen, günstige Kreditkarten und Konten zu Top-Konditionen. Die Banken betreiben derzeit einen Preiskampf, der vermutlich seinesgleichen sucht. Das Beratungsunternehmen Steria Mummert Consulting veröffentlichte jüngst eine Studie, aus der hervorgeht, dass bereits rund 30 Prozent aller Bankinstitute, zumindest kurzfristig, vergleichsweise hohe Zinsen für Tagesgeld anbieten, um Kunden zu gewinnen. Während sich die Kunden über das breite Angebot freuen und dazu neigen, die besten Konditionen genau für die Dauer der attraktivsten Laufzeiten zu nutzen und bei Verschlechterung einfach wieder zu wechseln, wirkt sich die Preisschlacht laut Studie fast schon ruinös auf die Verfassung der Banken aus. Der Trend einer gesamtgesellschaftlichen Schnäppchenmentalität, die auch von der Studie attestiert wird, scheint sich vom Einzelhandel aus nun auch im Bankwesen auszudehnen. Die zahlreichen Sonderangebote der Bankgesellschaften tragen hierzu leider maßgeblich bei. Das so genannte Kontohopping, das sich für flexible Sparer durchaus rechnet, führt zu einem Nachteil der Banken, die mit den Zinserhöhungen, gerade im Tagesgeldbereich, ursprünglich langfristig Kunden binden wollen.