News News zu Versicherungen und Finanzen
 

Bio-Handys von Samsung: Der Ökotrend setzt sich weiter durch

München, den 26. Juni (v-u-f) In der südkoreanischen Hauptstadt Seoul fanden in den letzten Tagen gleich drei hochkarätige Veranstaltungen statt. Neben dem OECD-Ministertreffen von letzter Woche, bei dem es um die „Zukunft der Internetwirtschaft“ ging, und dem Korea-EU-Kooperationsforum, fand zeitgleich auch die World IT Show 2008 wieder statt. Dabei ging es, wie immer um neueste Technologien, Projekte und vieles mehr.

Zu einer der neuesten Entwicklungen im Handybereich zählen wohl die beiden umweltfreundlichen Mobilfunkgeräte der Firma Samsung, die auf der World IT Show vorgestellt wurden. Bei den Modellen W510 und F269 wird gezielt auf bestimmte umweltschädliche Substanzen verzichtet. Die Herstellung des W510 erfolgt sogar einzig durch die Verwendung von Bio-Plastik.

 
 

Wie ist das mit der Krankenversicherung nach dem Todesfall?

München, den 23. Juni (v-u-f) Es scheint sich um einen relativ außergewöhnlichen Rechtstreit gehandelt zu haben, der sich kürzlich am Landessozialgericht in Hessen zugetragen hat. Ganz konkret ging es um einen Notruf einer Frau, der in der zentralen Leitstelle einging, worin berichtet wurde, dass sich eine Nachbarin „bewusstlos in ihrer Wohnung“ befinde. Der daraus resultierende Notarzteinsatz wurde, wie in solchen Fällen durchaus üblich, mittels eines Rettungshubschraubers durchgeführt. An der Einsatzstelle angekommen, konnte der Notarzt allerdings leider nur noch den Tod der zuvor bewusstlos erscheinenden Frau feststellen.

Genau darin sah die gesetzliche Krankenversicherung den Grund dafür, die Kosten für diesen Einsatz nicht übernehmen zu müssen. Denn mit dem Todeszeitpunkt war die besagte Frau ja auch kein Mitglied der Kasse mehr. Vor Gericht wurde jedoch anders entschieden (Az.: L 1 KR 267/07) . Wenn es in kritischen Fällen um Leben und Tod geht und ein Luftrettungsdienst angefordert wird, um den Einsatz zu beschleunigen, dann wäre es „mit dem Zweck schnellstmöglicher Rettung nicht vereinbar, zunächst aus der Ferne die Gefahr eines nutzlosen Einsatzes zu überprüfen”. Denn nicht jeder Laie erkennt aus der Ferne, ob eine regungslose Person bewusstlos oder gar verstorben ist.

 
 

BdV Empfehlung: Mallorca-Police für Reisen ins europäische Ausland

München, den 19. Juni (v-u-f) Wer in einem Land der Europäischen Union ein Auto mietet, ist gut damit beraten, eine so genannte Mallorca-Police im Gepäck zu haben. Diese gleicht Regulierungslücken aus, die durch Unterversicherungen im Ausland schon mal auftauchen können. Grund dafür sind die herkömmlichen Haftpflichtversicherungen, die bei Mietwagen-Angeboten zwar abgeschlossen werden müssen, deren Deckungssumme allerdings in vielen Fällen verhältnismäßig gering ausfällt. Vor allem bei größeren finanziellen Schäden, die bei Autounfällen schnell zusammenkommen, müssen Touristen die Regulierungslücke dann privat bezahlen.

Genau für solche Fälle kommt die Mallorca-Police auf. Die Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten, Lilo Blunk, riet in einer aktuellen Pressemitteilung: “Die sollte jeder Auslandsurlauber haben, wenn er sich im Gastland mit einem Mietwagen bewegt.” Doch auch bei diesen Policen sollte, laut Blunk, auf einige Punkte besonders geachtet werden: “Übrigens, müssen Sie diese Police nicht unbedingt neu abschließen. In vielen Kfz-Haftpflichtversicherungen für das eigene Auto ist sie bereits enthalten. Fragen Sie vor Urlaubsantritt nach. Haben Sie keine, wenden Sie sich entweder an Ihren Versicherer oder an einen Automobilclub.”

Ein Vorteil der Mallorca-Police ist, dass sie nicht nur für den Versicherungsnehmer gilt, sondern auch für Lebens- oder Ehepartner. Die maximale Laufzeit einer solchen Versicherung beträgt in der Regel eine Mietdauer von vier Wochen. Kommt es zum Schadensfall, ist zunächst der Versicherer des Mietwagens zur Teilzahlung verpflichtet. Sollte weiterhin eine Regulierungslücke bestehen, kommen heimische Kfz-Versicherer dafür auf. Doch auch hier gibt es Unterschiede in Sachen Deckungssumme.

Je nach Versicherer richten sich die Versicherungssummen entweder nach den Bestimmungen, die in Deutschland gesetzlich festgelegt sind - was unter Umständen zu unzureichenden Zahlungen führen kann - oder nach den Bestimmungen, die auch für das eigenen Fahrzeug gelten. Ein weiterer Tipp, den die BdV Vorsitzende einräumt betrifft den Fahrzeugtyp: “Achten Sie bei der Mallorca-Police darauf, dass diese sich meistens auf einen Pkw bezieht, aber ein Motorrad oder ein Campingfahrzeug nicht berücksichtigt”.

 
 

Einigung zur geplanten Umstellung der Kfz-Steuer

München, den 12. Juni (v-u-f) Gestern kam es endlich zu der lang ersehnten Einigung im Koalitionsstreit um die geplante Einführung der CO2-basierten Kfz-Steuer. Der SPD-Fraktionschef Peter Struck und der baden-württembergische Ministerpräsident Günther Öttinger verkündeten in Berlin, dass die Reform zum 1. Januar 2010 in Kraft treten und auf den Bund übertragen wird. Mit dieser Kfz-Steuerumstellung wird die Steuer ab diesem Zeitpunkt nicht mehr nach dem jeweiligen Hubraum des Fahrzeugs berechnet, sondern nach dem Schadstoffausstoß.

Diese Grundsatzentscheidung stellt nicht nur einen wesentlichen Beitrag zum Umweltschutz dar. Die allgemein verbreitete Verunsicherung potenzieller Neuwagenerwerber, ob sich ein Kauf in Anbetracht der nahenden Steuerreform überhaupt lohne, dürfte hiermit ausgeräumt sein.

 
 

Flagge-Zeigen mit Wimpel am Auto birgt Sicherheitsrisiko

München, den 9. Juni (v-u-f) Die Fußball-EM ist nun endlich in vollem Gange. Auf Deutschlands Straßen wimmelt es nur so von bunten EM-Flaggen. In den letzten Jahren haben sich die kleinen Nationalflaggen zum Fußballindikator entwickelt. Steht eine Meisterschaft an, sind sie am Start. Doch bei allem Fußballfieber darf die Sicherheit nicht in Vergessenheit geraten.

Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende vom Bund der Versicherten (BdV), machte in einer aktuellen Pressemitteilung darauf aufmerksam, dass das muntere Flagge-Zeigen auch Konsequenzen haben kann: „Wer sich ein Fähnchen an sein Auto hängt, muss wissen, dass er für jeden Schaden, den das Teil auslösen kann, haftbar ist.“ In Sachen Sicherheit hieß es konkret: „Verkehrsexperten weisen darauf hin, dass schon leicht erhöhte Geschwindigkeit die Flagge aus der Halterung reißen kann. Dass ein herumfliegender Ständer für andere Menschen schmerzhafte Folgen haben und für größeren Schaden sorgen kann, liegt bei näherer Betrachtung auf der Hand.“ Auf die Kfz-Haftpflichtversicherung haben diese Sicherheitsfragen zwar keinen Einfluss, denn sie übernehmen hier in der Regel die Schadensregulierung. Anders verhält es sich allerdings mit Versicherungsfällen wie Einbruchdiebstahl.

Da die Fan-Wimpel im Fenster befestigt werden, erhöhe sich das Einbruchrisiko. Versicherer bemängeln hier den nicht ordnungsgemäßen Verschluss des Wagens, der durch die Montur der Flaggen nicht mehr garantiert seit. Deshalb kann es im Zuge der EM durchaus zu Streitigkeiten etwaiger Schadensregulierungen kommen. „Damit keine Missverständnisse aufkommen“, äußerte sich Lilo Blunck zusammenfassend: „Die Flagge am Auto ist nicht verboten. Aber der BdV empfiehlt trotzdem, sie spätestens vor der Fahrt auf Landstraße oder Autobahn zu entfernen. Ansonsten wünschen wir allen Fußballfans viel Spaß an den Spielen und unserer Mannschaft natürlich den Sieg.“

 
 

Unfall auf Bolzplatz – ein Versicherungsfall

München, den 5. Juni (v-u-f) Fußball ist Weltmeister und Deutschland ist im Fußballfieber. Denn es sind nur noch wenige Tage bis zur Europameisterschaft. Der traditionsreiche Sport gilt zwar nicht als gefährlicher Extremsport, dennoch kommt es beim Fußballspielen immer wieder zu Unfällen. Besonders Bolzplätze sind dafür bekannt, dass ihre Beschaffenheit zu wünschen übrig lässt. Doch wer kommt für die finanziellen Folgen von Fußball-Unfällen auf Bolzplätzen auf?

Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts in Hamm (Az.:20 U 05/07) legte nun fest, dass Fußball-Unfälle auf dem Bolzplatz über eine Unfallversicherung abgedeckt sind. Im konkreten Fall war ein Mann, der mit seinem Sohn und Freunden am Kicken war, aufgrund einer Unebenheit des Bodens umgenickt, sodass er einen Fußwurzelriss erlitt. Diese Verletzung führte wiederum zu einer Thrombose, wodurch hohe Kosten entstanden. Da sich der Versicherer weigerte, für den Schaden aufzukommen, zog der Mann vor Gericht. Zwar wurde die Klage vom Landgericht Essen abgewiesen, mit der Begründung, der Kläger könne keinen Unfall im Sinne der Vertragsbedingungen nachweisen, doch in nächster Instanz bekam er Recht. Denn der Grund für das Umknicken lag im schlechten Zustand des Bolzplatzes, die für ihre Unebenheiten durchaus bekannt sind.